04.07.2017 - 2 Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 5 Geschäftsordn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Geiersbach leitet kurz in die Vorlage ein. Bei seinem Ansinnen, Raum- und Belegungspläne für die Realschule Haspe und Hauptschule Ernst-Eversbusch zu erhalten, wird er durch Frau Heukeroth unterstützt. Herr Becker erteilt dem wiederholten Wunsch von Frau Heukeroth, die genannten Informationen für alle Schulen zur Verfügung zu stellen, unter dem Hinweis auf den entsprechenden Beschluss im letzten Schulausschuss eine Absage.

 

Herr Hermann beantwortet sodann die SPD-Anfrage. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung seien zu  den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 an der Realschule Haspe wie auch an der Hauptschule Geschwister-Scholl keine Eingangsklassen (5. Jahrgang) gebildet worden. Für eine Übergangszeit sei mithin die Hauptschule Ernst-Eversbusch die einzige Hauptschule in Hagen, an der Eingangsklassen gebildet wurden, gewesen. So sei es dort zu zusätzlichen Klassenbildungen gekommen. Dies sei notwendig gewesen, um allen Schüler/-innen mit der Lernperspektive Hauptschule einen Platz anbieten zu können. Der Bedarf habe sich durch die Zuwanderung ab 2014 noch erhöht. Raumorganisatorisch habe die Notwendigkeit bestanden, freie Klassenräume in der benachbarten Realschule zu nutzen.

 

Seit dem Schuljahr 2016/2017 würden an beiden Schulen wieder Schüler/-innen aufgenommen. Die derzeit angespannte Raumsituation in beiden Gebäuden werde auch im Schuljahr 2017/2018 andauern. Erst im Sommer 2018 würden an beiden Schulen starke Jahrgänge (Hauptschule vier Klassen, Realschule drei Klassen) entlassen, wodurch eine räumliche Entspannung eintreten dürfte. In Absprache mit beiden Schulleitungen ergebe sich im Schuljahr 2017/2018 folgende Situation und beabsichtigte Nutzung: Das Realschulgebäude verfüge neben den Fachräumen über 15 Klassenräume sowie 2 Gruppenräume, wovon 3 Klassenräume und 2 Gruppenräume durch die Hauptschule genutzt würden. Die Realschule werde dann 11 gebildete Klassen haben. So sei für jede Klasse ein Unterrichtsraum vorhanden. Das Hauptschulgebäude verfüge neben den Fachräumen über 14 Klassenräume sowie 2 Kursräume. Die Hauptschule werde 20 gebildete Klassen haben. Davon würden 16 im Hauptschulgebäude untergebracht, 4 Klassen in der benachbarten Realschule. Damit sei für jede Klasse ein Unterrichtsraum vorhanden. 

 

Angesichts der vorhandenen Raumressourcen werde im Hinblick auf eine planmäßige Belegung  bei beiden Gebäuden jeweils maximal eine 2,5-Zügigkeit gesehen. So sollten jeweils 2 Eingangsklassen gebildet werden, um bei Bedarf,  zum Beispiel durch Übernahme von Schüler/-innen am Ende der Erprobungsstufe, Räume für einzelne weitere Klassen bereitstellen zu können.

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Anlagen zur Vorlage