22.06.2017 - 5.25 Annahme einer Erbschaft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.25
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 22.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0458/2017 Annahme einer Erbschaft
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Meyer-Weinreich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Huyeng bittet, im Beschlussvorschlag das Wort „Erbschaft“ durch „Vermächtnis“ zu ersetzen.
Angenommen werde keine Erbschaft, sondern ein Teil eines Erbschaftsvermögens; dies sei der hierfür zutreffende Begriff.
Herr Hentschel fragt hinsichtlich der Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten der Stadt nach, ob die Stadt dafür Steuern zahlen müsse.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, die Auswirkungen der Annahme von Erbschaften, Schenkungen und Vermächtnissen kurz schriftlich darzustellen.
[Anmerkung der Verwaltung: Vermächtnisse unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei bleiben u. a. Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken. Zu den gemeinnützigen Zwecken gehört u. a. die Förderung des Tierschutzes.]
