18.05.2017 - 5.11 Anpassung der Vergabegrenzen auf alle Förderpro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 26.11.2013 vorgeschlagenen Schwellenwerte im Zeitraum bis zum 31.12.2018 wie folgt auf alle Förderprogramme anzuwenden:

 

Bei Bauleistungen nach VOB/A kann bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchgeführt werden; bei Bauleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert von 1.000.000 € kann eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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