16.05.2017 - 9.4 Anpassung der Vergabegrenzen auf alle Förderpro...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 26.11.2013 vorgeschlagenen Schwellenwerte im Zeitraum bis zum 31.12.2018 wie folgt auf alle Förderprogramme anzuwenden:
Bei Bauleistungen nach VOB/A kann bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchgeführt werden; bei Bauleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert von 1.000.000 € kann eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen werden.
