03.05.2017 - 9 Ergänzung zum Maßnahmen- und Angebotskonzept im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke erinnert daran, dass man die Tagesordnungspunkte 9 und 10 zusammen berate.

 

Herr Goldbach erläutert die Ergänzungsvorlage im Hinblick auf die Entscheidung über die Beratung der Berufsgeheimnisträger. Er schlägt abschließend vor, in diesem Sinne zu verfahren.

 

Herr Reinke  stellt fest, dass man die Themenbereiche in der letzten Sitzung bereits beraten habe. Offen seien noch Fragen zu den Familienpaten gewesen. Das sei inzwischen geklärt. Er weist auf den zusätzlichen Antrag der CDU-Fraktion hin, der als Tischvorlage ausgelegt worden sei (siehe Anlage zu TOP 9 und 10). Man habe ja in den verschiedenen Beratungsrunden seit Herbst letzten Jahres  immer wieder das Thema der Familienhebammen angesprochen. Aus diesem Grunde gebe es jetzt den entsprechenden CDU-Antrag dazu.

Er bitte, im Protokoll festzuhalten, dass das Thema „Kinderschutzambulanz“ nach der heutigen Beschlussfassung der Vorlage noch einmal aufgegriffen werde. Die Zielrichtung habe sich ja nun mit der neuen Ausrichtung verändert.  

 

Frau Cramer erläutert den CDU-Antrag und bittet um Zustimmung.

 

Herr Reinke ergänzt, dass man  beschlossen habe, im Antrag unter Punkt 4 eine redaktionelle Änderung vorzunehmen, der dann folgendermaßen laute:

 

„ Die entsprechenden Einsparungen bei den Aufwendungen für erzieherische Hilfen werden damit verrechnet“. 

 

Frau Timm-Bergs bedankt sich im Namen ihrer Fraktion für den gestellten Antrag. Sie wolle aber anmerken, dass sie sich ein wenig „überrumpelt“ fühle, da sie erst am Mittag des heutigen Tages Kenntnis davon erhalten habe. Da es sich um eine Tischvorlage handele, habe sie keine Möglichkeit gehabt, diese mit Ihrer Fraktion rück zu koppeln. Sie bitte daher, den Antrag zurückzustellen und die Verwaltung zu

beauftragen, rechtzeitig vor der Haushaltsplanberatung bezüglich der Ausweitung der Familienhebammen eine gesonderte Vorlage zu erstellen. Darin sollten die Tätigkeiten genau deklariert und der zusätzliche Bedarf mit den damit verbundenen

Kosten dargelegt sein.   

Die zu beschließenden Vorlagen werde man mittragen. Sie bittet auch für die Zukunft, Anträge dieser Art frühzeitig vorzulegen.

 

Herr Reinke merkt an, dass er gehofft habe, dass das in der Verwaltungsvorlage entsprechend berücksichtigt worden sei. Das sei nicht der Fall gewesen. Man habe auch erst am vergangenen Tag  diesen Antrag abgestimmt. Er bitte darum, diesen Antrag mit der vorgetragenen Ergänzung  heute zu beschließen.

 

Frau Haack macht deutlich, dass das Kinderschutzkonzept nicht enthalte, dass eine zusätzliche  halbe Stelle finanziert werde. Im Text werde darauf hingewiesen, dass aufgrund der Bedarfslage eine zusätzliche halbe Stelle wünschenswert,  aber nicht finanzierbar sei.

Bei den zusätzlichen 1,5 Stellen rede man über einen Bedarf von 90.000 €.       

 

Herr Reinke macht deutlich, dass sich die CDU-Fraktion wünsche, ab 2018 auf

4 Stellen für Familienhebammen aufzustocken.

 

Frau Köppen erklärt, dass sie sich den Ausführungen von Frau Timm-Bergs anschließen wolle. Sie halte es auch für problematisch, heute darüber zu entscheiden. Dier Forderung nach 4 Stellen sei unproblematisch und nachvollziehbar. Nicht geklärt sei die Frage der Finanzierung. Das könne sie heute nicht entscheiden. Man müsse gemeinsam die Möglichkeit bekommen, zu überlegen, welche Prioritäten man setzen wolle. Sie sehe  noch Beratungsbedarf.

Sie bittet Herrn Reinke  in Bezug auf seine Bemerkung auf Neuausrichtung der Kinderschutzambulanz um Erläuterung. Sie habe es so verstanden, dass die Ergänzungsvorlage die Korrektur der ersten Vorlage beinhalte. Da sei doch dann eine finale Entscheidung.

 

Herr Reinke bestätigt, dass man die Ergänzungsvorlage heute so beschließen wolle. Das schließe ja eine Diskussion über eine Neuausrichtung der Kinderschutzambulanz nicht aus.

 

Frau Timm-Bergs wiederholt, dass man das Maßnahmen –und Angebotskonzept im Kinderschutz heute mittragen werde. Sie sehe sich aber nicht in der Lage, den Antrag der CDU-Fraktion mitzutragen.

 

Frau Hamann erläutert, in welchem Zusammenhang die Beratung nach § 8b

SGB XIII mit der Kinderschutzambulanz steht. Diese habe das Profil, eine solche Beratung durchzuführen. Die Entscheidung darüber sei korrigiert worden, ohne dass man an einer Fachdebatte über die Beratung nach § 8b  beteiligt  worden sei.    

Die Aufgabe vom Rat am Ring solle sein, in Fortbildung und  Qualitätsentwicklung  im System Schule im Zusammenhang mit Kinderschutz  eine Handlungssicherheit herzustellen. Für Ärzte und Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen sei die Kinderschutzambulanz Ansprechpartner in Einzelfragen. Es gebe seit Jahren eine Unklarheit darüber, wann man sich mit welcher Fragestellung an wen wenden solle. Diese Unklarheit bleibe. Diese Fragen würde man auch gern weiterhin bearbeiten. Es gehe dabei nicht um den kompletten Auftrag. Leider habe man diese Fachdiskussion nicht geführt. Ein umfassendes Qualifizierungsangebot könne man nicht kostenneutral leisten, die Einzelfallberatung dagegen sehr wohl.  Man könne kein  Interesse daran haben,  das Profil  der Kinderschutzambulanz so offen zu lassen.

Herr Steinkamp betont, dass man die inhaltliche Diskussion hier heute nicht nachholen könne. Als zuständiger Abteilungsleiter wolle er aber hervorheben, dass es zwei gesetzliche Grundlagen gebe, die deutlich machten, dass Berufsgeheimnisträger einen Anspruch auf Unterstützung bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung hätten. Dieser Anspruch richte sich gegen den öffentlichen Träger. Dieser habe das Angebot bei der Beratungszentrum  Rat am Ring mit einer halben Stelle angesiedelt. Es werde von zwei Kolleginnen wahrgenommen. Man habe ein entsprechendes Konzept und eine Verfahrensweise entwickelt, die mehrere Bausteine beinhalte, die in sich abgestimmt und miteinander verzahnt seien. In den Einzelfallberatungen habe sich sehr schnell erwiesen, dass bei den Aufgaben der Lehrer  neben der Gefährdungseinschätzung auch dazu gehöre, betroffene Jugendliche und deren Eltern anzusprechen. Das sei eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, auf die die Betroffenen auch nicht vorbereitet seien. Das sei als Schwachstelle im Verfahren deutlich geworden

 

und die Kolleginnen hätten daraufhin die Module „Gesprächsführung  mit Kindern“ und „Gesprächsführung mit Eltern“ entwickelt. Es zeige sich, dass die Teilnahme an diesen Kursen und Modulen auch andere ermutigte, die Fachberatung in Anspruch zu nehmen. Man fördere die Wahrnehmung und das Engagement im Bereich  der Kinderschutzstelle. Die Zielgruppe werde dadurch ermutigt, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Zahl der Fallberatungen habe zugenommen. Man befinde sich auf einem sehr konstruktiven Weg.

 

Herr Goldbach stellt fest, dass es auch  für die  Zukunft noch offene  Fragen zur Orientierung der Kinderschutzambulanz gebe. Man werde dann noch einmal in den Dialog gehen. Er schlage vor, dass Frau Haack und Frau Thiede das Thema im Herbst noch einmal aufgreifen würden. Man werde es dann noch mal auf die Tagesordnung setzten und einen fachlich  abgestimmten Bericht dazu vorlegen.

 

Frau Kaufmann merkt an, dass sie bezüglich der Fraktionsabsprachen sicherstellen wolle, dass man diese Vorlage morgen in den Haupt- und Finanzausschuss und am 18. Mai In den Rat bringen werde, ohne die Zusätze erläutern zu müssen.

 

Herr Reinke bestätigt, dass das soweit Konsens sei.

Er bittet, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen.

 

Nach der Unterbrechung stellt Herr Reinke fest, dass der Beschlussvorschlag  aus der  Ergänzungsvorlage zur Abstimmung anstehe. Dieser  beinhalte  den  gesamten Beschlussvorschlag aus beiden Vorlagen.   Weiterhin gebe es einen Geschäftsordnungsantrag  auf Vertagung des CDU-Antrages.  

 

Er stellt den Beschlussvorschlag der Ergänzungsvorlage zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschließend stellt er den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des CDU-Antrages zur Abstimmung. 

 

Er gibt abschließend den Hinweis an die Verwaltung, dass man als Fachausschuss inhaltlich dazu stehe. Es sei politischer Wille, ab 2018 so zu verfahren.

 Die von der SPD-Fraktion eingeforderten Informationen entsprächen der Meinung der Ausschussmitglieder und Ergebnisse sollten bis  zur nächsten Sitzung vorliegen. Der CDU-Antrag käme dann in der nächsten Sitzung in zweiter Lesung zur Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung.   

 

Frau Timm-Bergs erinnert daran, dass sie eine Vorlage der Verwaltung zu dem Thema erbete habe.

 

Herr Goldbach betont, dass man den Wunsch des Ausschusses mitnehme, für die Beratung in der nächsten Sitzung eine Aussage zu den Kosten und  zum Bedarf zu machen,  ohne eine Vorlage zu erstellen. Eine Vorlage müsste finanziell abgestimmt sein und sei so kurzfristig nicht möglich.

 

Herr Reinke ist damit einverstanden. Die Beratungen um die Einzelheiten  würden dann im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen. Es gehe ja dann auch um eine Ausweitung des bisherigen Budgets.

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen: 

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Umsetzung des in der Vorlage 0155/2017 dargestellten Maßnahmen-  und Angebotskonzeptes im Kinderschutz.

 

  1. In Bezug auf die Beratung für Berufsgeheimnisträger gem. §§ 4 KKG und 8b SGB VIII beschließt der Rat wie in der Ergänzungsvorlage 0155-1/2017 dargestellt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Mittel aus dem Bundesfonds „Frühe Hilfen“hrlich zu beantragen.

 

  1. Die Maßnahmen Familienbegleitung, Familienhebammen sowie die Kinder- und Jugendberatung werden als Regelangebote mit Leistungsvereinbarungen fortgeführt.

 

  1. r 2017 erfolgt die Förderung der Hilfen entsprechend der in der Vorlage

0155-1/2017 dargestellten Ausführung ohne Ausweitung des Gesamtbudgets.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

1

 

 

CDU

3

 

 

Die Linke

1

 

 

in der Jugendhilfe

erfahrene Mitglieder

3

 

 

Vertreter Jugend- und

Wohlfahrtsverbände

2

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen