16.05.2017 - 9.6 Neubau eines Aldi-Marktes mit einer Verkaufsflä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Wisotzki fragt nach, wie man auf 1262 qm kommt, üblich wären doch 1200 qm.
Herr Bleja erläutert, dass es keine Vorschirift dazu gibt wie groß ein Markt zu sein habe. Die angesprochenen 1200 qm sind die Grenze zur Großflächigkeit eines solchen Marktes. Diese beziehen sich auf die Geschossfläche bei einer Verkaufsfläche von 800 qm.
Ab einer Gesamtfläche von 1200 qm muss ein solcher Markt als großflächig betrachtet werden.
Herr Arnusch erkundigt sich, ob mit dieser Zustimmung für den Neubau eines Aldi-Marktes das „Tor“ für weitere Großmärkte auf diesem Gebiet eröffnet wird. Herr Grothe erklärt, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt. Diese Entscheidung basiert auf einem Gutachten des ALDI- Betreibers. In diesem Gutachten wurde ausführlich geprüft, ob der Neubau und die Verkaufsflächenerweiterung zu einer Beeinträchtigung der naheliegenden Verkaufszentren führen. Dies war laut Gutachten nicht der Fall.
Herr Bleja erläutert, dass gegen ALDI schon 2 Prozesse geführt wurden. Es gehe hier nicht um Zugeständnisse sondern um die Betrachtung eines Standortes. Es könne natürlich versucht werden dies gerichtlich durchzufechten. Es solle aber auf keinen Fall das Einzelhandelskonzept entwertet oder nichtig gemacht werden.
Es stellt sich die Frage, ob der ALDI Markt zwingend in den zentralen Versorgungsbereich umgesiedelt werden soll, obwohl das entsprechende Grundstück zzt. nicht zur Verfügung steht oder man den bestehenden Markt erhält und vergrößert. Dies müsse man gegeneinander abwägen.
Herr Panzer kritisiert, dass an der Boeler Straße auf einer Frontlänge von 100 Metern lediglich 4 Bäume gepflanzt werden. Vorhin wurde ein Referat gehört wie es mit dem Stadtklima aussieht. Das scheint vollkommen aus dem Blick geraten zu sein. Wenn dieses Vorhaben nicht verhindert werden kann, so muss man doch wenigstens Anforderungen an die Gestaltung stellen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
Herr Thieser weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Mitte dem Beschlussvorschlag so zugestimmt hat, und er davon ausgehe, dass die Kollegen /innen in der BV es sehr gut einschätzen können, ob sich so ein Bauvorhaben einfügt oder nicht.
Anlagen zur Vorlage
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