30.03.2017 - 5.13 Luftreinhalteplan 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0147-1/2017 Luftreinhalteplan 2016
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Eckhoff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf den Empfehlungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses.
Herr Thieser bittet darum, bei zukünftigen weiteren Gesprächen mit der Bezirksregierung bezüglich der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes die Politik früher hierüber zu informieren. Es müsse am Ende nicht nur über die Ergebnisse diskutiert werden. Die Politik könnte bereits bei der Erarbeitung des Luftreinhalteplanes mitwirken und Vorschläge machen.
Herr Dr. Preuß macht deutlich, dass man sich darüber bewusst sein müsse, dass es um die Gesundheit der Menschen gehe. Er begrüßt den konstruktiven Weg.
Frau Hanning geht auf den Busverkehr und die Ausstattung der Busse ein. Es sei wichtig dabei zu beachten, dass die erforderlichen Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.
Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass im STEA ein einstimmiger Beschluss gefasst worden ist. Das Interesse des Menschen, möglichst nicht von Schafstoffen gesundheitlich belastet zu werden, müsse im Vordergrund stehen. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass sich in den letzten Jahren Wesentliches verbessert habe. Die Hotspots in Westerbauer, an der Enneper Straße und am Graf-von-Galen-Ring seien entschärft. Der verbleibende Hotspot in der Finanzamtsschlucht stelle sich so dar, dass sich die Messwerte bis auf den September nur noch in einem Rahmen von 10 bis 20 % über den Grenzwert bewegt haben. Die Unterschiede zwischen den Messwerten der städtischen Messeinrichtung und den Messwerten der Landesmesseinrichtung haben einen Umfang, wie er ungefähr der Überschreitung der Grenzwerte entspricht. Zukünftig sollte insgesamt ein tragfähiges Verkehrsnetz dargestellt werden können. Die CDU-Fraktion hatte Maßnahmenvorschläge unterbreitet, die nicht kumulativ zu verstehen seien. Jede einzelne der neuen Maßnahmen sei geeignet, den Punkt zu entschärfen und das Problem zu lösen. Die Verwaltung hat in einem Zwischenbericht dazu Stellung genommen. Es werde eine Fortschreibung der Maßnahmen angestrebt. Zur Vorbereitung dieser Fortschreibung sollen die geeigneten Maßnahmen herausgefiltert werden. Würden städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen und eine Perforierung der Gebäudezeile auf der östlichen Seite der Finanzamtsschlucht vorgenommen werden, könnte eine Luftdurchströmung erreicht werden und der Punkt wäre erledigt. Dies funktioniere lt. Auskunft der Verwaltung nicht, weil durch die Vorkaufsrechtssatzung rechtliche Hürden entstünden. Dies sehe er anders. Hierzu würden noch konkretisierte Anträge durch die Politik eingebracht. Es müsse zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes etwas vorgelegt werden können, was zu einer dauerhaften Lösung führe und die Möglichkeit entstehe, die Sperrung für den LKW Verkehr wieder aufzuheben. LKW Verkehrs gehöre zu einem pulsierenden Wirtschaftsstandort dazu.
Herr Hentschel erläutert, dass die Messungen in einer Höhe von über 2 m stattfinden. Die Leidtragenden von Feinstaub und Abgasen seien die Kinder und die Kinder im Kinderwagen.
Herr König weist darauf hin, dass im Rat keine Fachausschussdiskussionen geführt werden sollten. Über die weiteren Vorschläge sollte zukünftig im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert werden. Es ginge nicht nur um die Kinder, die dort vorbeigehen, sondern insbesondere um die Kinder und Menschen, die dort wohnen.
Beschluss:
Der Entwurf des Luftreinhalteplans Hagen 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat fordert die Bezirksregierung auf, zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplanes weitere Maßnahmenvorschläge zu prüfen, die von der Stadt nach einer Wirksamkeitsprognose und politischer Abstimmung in den Gremien bis zum September 2017 vorgelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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