23.03.2017 - 4.7 Vorschlag der Fraktionen CDU, SPD, FDP, Bündnis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Braun weist auf die rechtliche Problematik einer solchen Kastrationsverordnung hin. Für die nächste Sitzung werde versucht, eine entsprechende Vorlage vorzubereiten. In der Zielsetzung sei man sich sicher einig, jedoch seien hier viele Details zu klären. Eine rechtssichere Variante sei erforderlich, das Rechtsamt müsse deshalb mit einbezogen werden.

 

Frau Kingreen weist darauf hin, dass bereits 40 Städte in NRW eine Verordnung zur Katzenkastration erlassen haben. Sie ist der Meinung, dass eine solche Vorlage den Tierärzten helfen würde, um Katzen in Wohngebieten kastrieren zu können. Es gehe hierbei nicht um den Besuch in private Wohnungen, jeder einzelne solle nicht kontrolliert werden. Herr Schmidt hat Bedenken, ob der Staat dem Bürger einen solchen Eingriff vorschreiben kann. Wenn die Verwaltung eine solche Verordnung aufsetzt, muss diese nachweisen, dass in Hagen eine hohe Anzahl an nicht kastrierten Katzen existiert. Weiter müsse sie nachweisen, dass alternative Maßnahmen nicht ausreichen. Diesen Nachweis habe er bisher nicht sehen können.  Da eine solche Verordnung nicht rechtssicher ist, kann er dem nicht zustimmen.

Herr Panzer kann der Argumentation des Herrn Schmidt in Teilen folgen. Viele Kommunen beschäftigen sich mit diesem Thema, um solche Verordnungen zu beschließen.  Er ist jedoch der Meinung, dass sich die Stadt Hagen diesem Thema stellen muss.

Auch Herr Plahr sieht die Problematik dieses Themas, jedoch müsse hier unter Einhaltung der Vorgaben eine Lösung gefunden werden. Es sei Aufgabe der Verwaltung, einen Entwurf vorzulegen, der auf die Fragen eingeht und ein entsprechendes Konzept entwickelt, mit dem gearbeitet werden kann.

 

Herr Huyeng sagt zu, dass die Verwaltung den Auftrag mitnehmen wird. Hierbei wird auch darauf geachtet werden, wie andere Städte eine solche Verordnung erstellen, Vor- und Nachteile sollen aufgelistet werden. Auch das Rechtsamt muss hier mit eingebunden werden. Die Vorlage wird in der nächsten oder übernächsten Ausschusssitzung vorgestellt werden.

Herr Schmidt gibt zu bedenken, dass die Verordnung nicht zu viel versprechen soll, denn eine Kontrolle sei letztendlich nicht möglich. Aus seiner Sicht handele es sich eher um eine Symbolvorlage. Herr Heiermann führt aus, dass sich an der Arbeit der Tierschutzorganisation hierdurch nichts ändern würde.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage