10.05.2017 - 9 Satzung über die Benutzung von Unterkünften für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 10.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Ann-Kathrin Splitt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Gierke erläutert die Vorlage.
Frau Kaufmann nimmt Bezug auf die Beratungsfolge der Vorlage. Der Haupt- und Finanzausschuss habe sich mit dieser Vorlage befasst, aber nicht abschließend beschlossen, um dem Sozialausschuss nicht vorzugreifen. Die Beschlussfassung werde dann im Rat der Stadt Hagen erfolgen.
Frau Cramer stellt fest, dass Herr Gierke in seinem Vortrag diese und die folgende Vorlage erläutert habe. Sie gehe davon aus, dass in beiden Fällen ein Empfehlungsbeschluss an den Rat zu erfolgen habe.
Herr Gierke bestätigt diese Annahme. Beide Satzungen müssten beschlossen werden. Bei der Gebührenordnung gehe es um die Anlage der Vorlage 0095/2017. Darin werde die Gebührenhöhe festgelegt.
Herr Hentschel erklärt, dass er ein großes Problem mit dem genannten Betrag in Höhe von 7,31 € habe. Er gehe davon aus, dass sich das um die Warmmiete handelt.
Er habe die Befürchtung, dass dann die Gruppe der Flüchtlinge gegen andere ausgespielt werden könnte, da der Regelsatz viel niedriger sei.
Herr Gierke weist darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Miete handele. Es sei ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis, in das weitere Kosten mit einflössen. Die Unterkünfte seien möbliert und die Bewohner würden betreut und verwaltet. Das seien zusätzliche Aufwände, die bei einer privaten Vermietung nicht enthalten seien.
Herr Hentschel fragt, ob man diese Differenzierung nicht deutlicher aufführen könne in Form einer Trennung von Mietzins und die Zusatzgebühren.
Herr Goldbach macht deutlich, dass es sich um eine moderat berechnete Gebühr handelt und nicht um Miete. Es betreffe beispielsweise diejenigen, die anerkannt seien und sich noch vorübergehend in Gemeinschaftsunterkünften oder von der Stadt angemieteten Wohnungen befänden. Diese seien verpflichtet, sich auf dem Wohnungsmarkt eine eigene Wohnung zu suchen. Es gehe also nur um den Übergangszeitraum, bis sie diese gefunden hätten.
Herr Hentschel äußert dennoch die Bitte, die Darstellung aus den dargelegten Gründen zu ändern.
Frau Sauerwein versucht, den Sachverhalt zu verdeutlichen.
Herr Gierke ergänzt, dass die Verwaltung gehalten sei, die Erhebung der Gebühren
realitätsnah zu kalkulieren.
Frau Kaufmann betont, dass sie das Anliegen von Herrn Hentschel nachvollziehen könne. Sie weist darauf hin, dass in der Vorlage von Nutzern die Rede sei und nicht von Mietern.
Frau Köppen richtet den Appell an Herrn Hentschel, sich bei derartigen Diskussionen darauf einzustellen, anders zu argumentieren.
Die Unterkünfte würden ja nicht ausgesucht, sondern zugewiesen. Es sei mit einem Mietverhältnis gar nicht zu vergleichen.
Frau Kaufmann ergänzt, dass als Argumentationshilfe die Gleichung angewandt werden könne „Miete plus mehrfache Aufwendungen = Gebühr“.
Frau Sauerwein möchte wissen, ob die Unterlagen auch an die Betroffenen ausgegeben würden. Gebe es diese Satzungen auch in leichter Sprache?
Herr Gierke antwortet, dass die Unterlagen an die Flüchtlinge ausgegeben werden müssten. Der Sachverhalt ließe sich leider nicht einfacher ausdrücken, da es sich um einen Rechtstatbestand handele. Man werde darüber nachdenken, ob man nicht zusätzlich als Anlage einen Merkzettel machen könnte. Diese Anregung greife er gern auf.
Frau Cramer stellt die beiden Beschlussvorschläge getrennt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,7 kB
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