16.03.2017 - 2.2 Personalbericht IV. Quartal 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 16.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Bianca Martinez
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Strüwer blickt darauf zurück, dass vor einigen Jahren zahlreiche Mitarbeiterinnen in den Kitas über einen längeren Zeitraum hintereinander geschaltete, befristete Arbeitsverträge gehabt hätten.
Die Politik habe dann entschieden, dass viele dieser Verträge in unbefristete Verträge überführt werden sollten. Der Quartalsbericht zeige, dass es in diesem Bereich wieder eine hohe Fluktuation gegeben habe. Seine Fraktion bitte daher, diesen Bereich in der nächsten Beratungsfolge detaillierter darzustellen. Die Nachfrage an Kita-Plätzen sei ungebrochen und mit befristeten Arbeitsverhältnissen sei es schwer, Erzieherinnen und Erzieher an die Stadt Hagen zu binden, da auch die Personalnachfrage bei privaten Trägern hoch sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt für die nächste Sitzung eine gesonderte Betrachtung der Berufsgruppe Erzieherinnen/Erzieher in Kitas einschließlich der Gründe für befristete Beschäftigungsverhältnisse zu.
Herr Thieser bittet darum, im nächsten Personalbericht insbesondere die Entwicklung hinsichtlich der Überstunden und Urlaubsüberhänge einschließlich Lösungsvorschlägen für deren Abbau darzustellen, da diese auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hätten.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass in den Fachbereichen bereits Maßnahmen eingeleitet worden seien, über deren Erfolg im Haupt- und Finanzausschuss berichtet werden könne.
Herr Rudel bezieht sich auf das Fazit des Quartalsberichtes, wonach rund 1 % der Mitarbeiter mehr als 45 Urlaubstage noch nicht in Anspruch genommen habe. Er möchte mit Blick auf notwendige Erholungszeiten der Mitarbeiter wissen, wie es dazu kommen könne.
Herr Keßen teilt dazu mit, dass sich die Übertragungen im Rahmen der beamten- und tarifrechtlichen Fristen bewegen würden, die im öffentlichen Dienst recht großzügig bemessen seien. Der Urlaub müsse nicht im Kalenderjahr des Entstehens genommen werden.
Insbesondere in Fällen krankheitsbedingter Ausfälle könnte es zur Übertragung größerer Urlaubsblöcke auf Folgejahre kommen. Bezüglich der Übertragbarkeit würden die Fachbereiche im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in eigener Verantwortung entscheiden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,1 kB
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