16.02.2017 - 5.14 Gemeinsames Lernen in den städtischen allgemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kaufmann erläutert und begründet die Ergänzungsvorlage.

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Beschluss:

1.r die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe erteilt der Schulträger seine Zustimmung zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde an allen städtischen allgemeinen Schulen, soweit sie nicht bereits auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 20.02.2014 (Vorlage 0123/2014) als solcher eingerichtet worden sind.

 

2.Über die tatsächliche Inanspruchnahme der Orte Gemeinsamen Lernens für die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler wird für jedes Schuljahr in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden neu entschieden. Dabei sind die Bedarfslage aber auch die Möglichkeit einer entsprechenden Bündelung der Personalressourcen zu berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

 

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