16.02.2017 - 5.17 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Erneuerung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass diese Maßnahme für die Stadt eine hohe Bedeutung habe. Es könne die einmalige Chance wahrgenommen werden, einen Finanzierungsweg zu finden. Das Verwaltungshochhaus hat einen hohen Wert in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Gebäude in dieser Stadt groß geworden sind. Dieses Gebäude sei eine Stadtmarke in der Innenstadt. Wenn es eine neue Fassade erhalten soll, habe dies nicht nur energieeffizienzverbessernde Wirkungen, sondern es werde deutlich, dass ein wesentlicher Teil der kommunalen Infrastruktur erhalten werden soll.

 

Herr Rudel weist auf die hohen Kosten in der Vorlage hin. Es gehe um die Einhausung eines Gebäudes. Innerhalb des Gebäudes bleibe die Aufteilung und der gewisse Charme erhalten. Das Verwaltungshochhaus nur von außen zu verkleiden, sei am Ende nicht der richtige Weg.

 

Herr Grothe erklärt, dass das Verwaltungshochhaus nicht nur neu eingepackt, sondern auch nachhaltig unterhalten werden soll. Hierzu zählen auch die Wasserleitungen und die gesamte Thematik der inneren Struktur. Das Gebäude werde auch von innen technisch und gestalterisch, soweit es möglich ist, unterhalten. Das Gebäude spiele für die Verwaltung langfristig eine große Rolle.

 

Herr Schmidt macht deutlich, dass für die Sanierung des Gebäudes Steuergelder ausgegeben werden. Die energetische jährliche Einsparung belaufe sich auf ca. 35.000,00 €. Nach 120 Jahren seien die zugrunde gelegten Kosten in Höhe von 4,56 Mio. € dann gedeckt. Das Gebäude habe vielleicht noch 30 Jahre Bestand. Er spricht sich gegen diese Vorlage aus.

 

Herr Klinkert möchte die Rechnung von Herrn Schmidt relativieren. Es handele sich zwar um Steuergelder, die verbaut werden. Es müsse daran gedacht werden, dass es sich um eine einmalige Chance handele, überhaupt eine Renovierung der Rathausfassade zu erreichen. Es werden Kosten in Höhe von 4,5 Mio. € angegeben. Diese werden zu 90 % gefördert. Daher liege der Eigenanteil der Stadt Hagen bei 450.000,00 €. Bei 35.000,00 € Ersparnis für die Stadt, habe sich das Vorhaben nach 10 bis 12 Jahren amortisiert.

 

Herr Wisotzki schlägt vor, einen Prüfauftrag an die Verwaltung in den Beschluss mit aufzunehmen. Die Verwaltung sollte prüfen, auch im Inneren des Gebäudes die Arbeitsfelder für die Verwaltung zu verbessern. Gegebenenfalls sollen entsprechende Investitionsmittel aus dem allgemeinen Haushalt entnommen werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Beschlussvorschlag mit dem Ergänzungsvorschlag von Herrn Wisotzki abstimmen.

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erneuerung der Fassade am Rathaus I im Rahmen des KInvFG durchzuführen. Dabei werden mittlere Kosten in Höhe von 4,56 Mio. € zugrunde gelegt.

 

  1. Der Vergabe der Generalplanungsleistung zur Fassadenerneuerung gemäß VgV und der Vergabe der VOB-Leistungen für die Gewerke Fenster und Fassade wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auch im Inneren des Gebäudes die Arbeitsfelder für die Verwaltung zu verbessern. Gegebenenfalls sollen entsprechende Investitionsmittel aus dem allgemeinen Haushalt entnommen werden.

 

 

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1Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

18

 

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

-

-

-

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

57

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=243111&selfaction=print