01.02.2017 - 7 Urteil des VG Arnsberg hinsichtlich der Elternb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke verweist auf die ausgelegte Tischvorlage in Form einer Berichtsvorlage (siehe Anlage zu TOP 7) zu dem eingeschobenen Tagesordnungspunkt, die  über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg hinsichtlich der Elternbeitragssatzung ab dem 01.10.2015 berichtet.

 

Er habe in der Zwischenzeit  bereits wahrgenommen, dass der Pressebericht vom vergangenen Samstag nicht ganz zutreffend sei.

 

Frau Kaufmann merkt an, dass es sich um eine umfangreiche und komplizierte Materie handele. Der Bericht  sei unter Federführung des Rechtsamtes unter Beteiligung des Fachbereichs Jugend und Soziales ganz kurzfristig erstellt worden. Sie bittet um Verständnis, dass die Vorlage als Tischvorlage ausgelegt worden sei, aber sie habe  erst am heutigen Tag fertiggestellt werden können.

Das Urteil sei der Vorlage beigefügt. Die Urteilsbegründung habe die Stadt Hagen nicht überzeugt, so dass  man innerhalb des zeitlichen Rahmens zusätzliche Rechtsmittel eingelegt und Berufung beantragt  habe.

 

Herr Goldbach ergänzt die Ausführungen.

Das Urteil des Gerichtes mache keine Aussage darüber, dass die Beitragshöhe in Hagen nicht zulässig sei. Das Urteil beinhalte lediglich, dass man den Weg der Entscheidungsfindung nicht für richtig halte. Die Stadt habe die Berufung beantragt. Mit einer Entscheidung, ob die Berufung zulässig ist, sei nicht vor September zu rechnen. Wenn diese zulässig sei, könne man mindestens noch mit einem weiteren Jahr rechnen, bis eine Entscheidung der nächsten Instanz vorliege.

 

Frau Kaufmann betont, dass entgegen aller anderen Verlautbarungen die Elternbeiträge weiterhin gültig und auch zu zahlen seien.  Die Gebührensatzung bleibe auch weiterhin in Kraft. Alle Informationen zu dem Thema könnten der Vorlage entnommen werden.

 

Herr Hannusch berichtet, dass die ersten Anträge eingetroffen seien, so wie es in der Presse empfohlen worden sei. Man sei gerade dabei, eine einheitliche Sprachregelung für die  Antwort an die Eltern abzustimmen.

 

Frau Kaufmann macht deutlich, dass es der Verwaltung wichtig sei, dem Ausschuss gegenüber vollkommene Transparenz bezüglich des Urteils und des weiteren Vorgehens zu zeigen. Sollten sich Fragen zu der Thematik ergeben, bitte sie, diesbezüglich Herrn Hannusch zu kontaktieren.

 

Herr Reinke führt aus, dass man in seiner Fraktion darüber beraten und gebeten habe, dass das Urteil zur Verfügung gestellt würde. Das sei hiermit erfüllt.

Er könne sich daran erinnern, dass es  seinerzeit ein langwieriger und schwieriger Prozess mit breiter Unterstützung der Verwaltung gewesen sei, diese Satzung zu erstellen. Er als Ratsmitglied würde nachfragen, wenn er den Eindruck habe, dass ihm zur Entscheidung nicht genug Informationen vorliegen würden. Auch der Rat hätte diese Möglichkeit gehabt, eine Entscheidung zu vertagen.  Er persönlich sehe gute Chancen für die Berufung und unterstütze die Verwaltung dahingehend.

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, wer die Verwaltung bei diesem Gerichtsverfahren  ganz konkret vor Gericht vertreten habe.     

 

Herr Reinke schlägt vor, diese Frage in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben.

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

 

SPD

 

 

 

CDU

 

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die Linke

 

 

 

AfD

 

 

 

FDP

 

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

 

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

 

Dagegen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage