- 5.22 Offene Ganztagsschule - Anpassung der Finanzierung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

1. Die ab dem 01.08.2016 ausgezahlte Erhöhung der Landesförderung wird in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.

2. Die künftigen Erhöhungen der Landesförderung zum 1. August eines jeden Jahres um 3%, aufgerundet auf volle Euro, werden in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.

3. Der städtische Anteil wird aufgrund der Haushaltssituation nicht erhöht.

 

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