15.12.2016 - 5.28 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet liegt östlich Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte von 2017 durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

19

 

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

4

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

 

3

 

AfD

3

 

 

FDP

2

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

44

Dagegen:

14

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=240815&selfaction=print