15.12.2016 - 5.17 1. Feststellung des Jahresabschlusses 20152. Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel erläutert, dass in dem Prüfbericht viele Hinweise verarbeitet wurden, die gezeigt haben, an welcher Stelle Verbesserungen möglich sind.  Der SPD-Fraktion sei es wichtig, dass der Prüfbericht entsprechend genutzt werde und die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes in die zukünftige Arbeit mit einfließen. Dann könnten in den nächsten Prüfberichten erste Erfolge zu erkennen sein.

 

Herr Thieser macht deutlich, dass der Jahresbericht und auch der Lagebericht in der Vergangenheit in der Wertigkeit vernachlässigt worden ist. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit der Lagebericht des Jahresabschlusses journalistisch so aufgearbeitet werden kann, dass die Bevölkerung hierüber entsprechend informiert werden könnte. Der Jahresabschluss werde der Öffentlichkeit zwar im Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt. Das, was im Verlauf eines Jahres geleistet worden ist, sollte so aufgearbeitet werden, dass dies auch den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht wird. Allein die Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2015 seien hervorzuheben. Die Leistungen spiegeln sich in allen Bereichen des Lageberichtes wieder.

 

Herr Gerbersmann möchte gerne darüber nachdenken, diesen Bericht journalistisch aufarbeiten zu lassen. Er weist aber darauf hin, dass ein Lagebericht ein formales Instrument ist. Für diesen Bericht wird auch das System IKVS genutzt. Es stelle einen sehr großen Arbeitsaufwand dar, wenn Zahlen während eines Prozesses ständig geändert werden müssten. Das IKVS System ermöglicht, diese Zahlen, die im Buchungssystem geändert werden, automatisch im Lagebericht zu ändern.

 

Herr Klinkert ist über die Vielzahl von Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes erstaunt. Nicht nur im Rechnungsprüfungsbericht, sondern auch bei den routinemäßigen Kontrollen finden sich sehr viele Hinweise. Er bietet Herrn Rudel die Zusammenarbeit im Rechnungsprüfungsausschuss an. Diese Dinge sollten nicht nur hingenommen werden. Zukünftig sollte darauf geachtet werden, ob die Hinweise beachtet und berücksichtigt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass so beraten werden sollte, dass Prozesse gestaltet werden können. Den Hinweis von Herrn Thieser, den komplexen Jahresabschluss oder Lagebericht so darzustellen, dass dies für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar wird, nimmt die Verwaltung auf.

 

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Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2015 fest.

 

  1. Der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung beläuft sich für 2015 auf 15.201.129,30 €. Die Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage nach

§ 43 Abs.3 GemHVO betragen 4.660.706,89 €, die Korrektur nach § 57 GemHVO beträgt 3.125,00 €.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 19.864.961,19 € wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Die Bilanzposition Ziffer 4. „Nicht durch Eigenkapital abgedeckter Fehlbetrag“ erhöht sich um diesen Betrag auf 104.490.974,59 €.

 

  1. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung im Jahr 2015 Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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