08.12.2016 - 3 Schenkungen von Kunstwerken an den Fachbereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Do., 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Birgit Schulte
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Belgin fasst die Vorlagen unter TOP I.3 (0973/2016) und TOP I.4 (0975/2016) zusammen und stellt einzelne Schenkungen des Jahres 2016, an den Fachbereich Kultur, mündlich vor. Er möchte insbesondere darauf hinweisen, dass der Fachbereich Kultur auf derartige Schenkungen angewiesen sei und sich sehr darüber freue. Insbesondere, da seit ca. 20 Jahren kein eigenes Ankaufsetat mehr existiere und so trotzdem die Möglichkeit gewahrt bliebe, die eigene Sammlung und somit auch das Spektrum des Museums ständig zu erweitern.
Herr Arndt möchte gerne wissen, ob und wenn ja, welche Folgekosten für die geschenkten Kunstwerke entstehen und ob die Schenkungen einzeln versichert werden müssen oder ob sie in die bestehende, pauschale Versicherung integriert würden.
Herr Dr. Belgin antwortet, dass alle Kunstwerke im Osthaus Museum und im Hohenhof durch eine sogenannte Erstrisikoversicherung pauschal abgedeckt seien.
Herr Specht fragt, wie die Wertermittlung einer Schenkung von einem Künstler erfolge.
Herr Dr. Belgin antwortet, dass das Museum in der Regel Kunstwerke von Künstlern annehme, die auf dem Kunstmarkt einen bestimmbaren Wert haben. So können die vorgebrachten Wertangaben des jeweiligen Kunstwerkes von ihm oder von Frau Dr. Schulte mit dem Kunstmarkt abgeglichen werden.
