06.12.2016 - 12 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Ausweitung des ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kaufmann berichtet, dass zunächst die SPD-Fraktion die Initiative in Bezug auf diese Thema ergriffen habe. Dann habe es in der Ratssitzung  am 24.11.206 einen Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP gegeben. Der Rat habe die weitere Beratung und Beschlussfassung zu dem Thema in den Jugendhilfeausschuss und den Sozialausschuss verwiesen.

Der Jugendhilfeausschuss habe nicht darüber beraten. Es lägen bislang keine Informationen darüber vor, dass die Gesetzesänderung über den 01.01.2017 hinaus verschoben werde. Man gehe davon aus,  dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zum 01.01.2017 in Kraft trete. Man habe mit dem Jobcenter eine Sicherstellung der Übergangszeit  verabredet. Die Personen, die antragsberechtigt seien, richteten ihre Anträge weiterhin an das Jobcenter.  Sie beschreibt die Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt. Grundsätzlich könne man diese Verbesserung begrüßen. Gleichzeitig verursache diese Änderung für die Kommune relativ hohe Kosten einmal durch die finanziellen Belastungen und des Weiteren durch einen höheren Personalaufwand. Man gehe derzeit davon aus, dass man mindestens 2,5 neue Kräfte benötige. Es gebe enormen Widerstand dagegen, dass die Kommunen diese Auswirkungen allein stemmen sollten. Bezüglich der Übernahme der Kosten gebe es noch keine Ausführungen.  Es bestehe noch erheblicher Klärungs- und Handlungsbedarf.

Man wolle dem Ausschuss die grundsätzlichen Auswirkungen des Gesetzes vorstellen.

 

Herr Goldbach teilt mit, dass 87 %  der potentiellen Anspruchsberechtigten bezögen gleichzeitig SGB II. Das bedeute, dass die künftige Unterhaltsvorschussleistung  dort als Einkommen angerechnet werde. Für diese Gruppe bliebe unter dem Strich kein monetärer Vorteil. Sie bekämen die gleiche Leistung wie vorher, allerdings von zwei verschiedenen Stellen. Man habe dadurch an zwei Stellen Verwaltungsarbeiten, die in diesem Umfang nicht erforderlich wären. Man hätte die Regelung über das SGB II machen können. Der zusätzliche Nachteil bestehe darin, dass das Einkommen zunächst auf die Bundesleistung des SGB II und nicht auf die Kosten der Unterkunft angerechnet werde. Somit habe man nicht nur den personellen Aufwand, sondern  auch Mehrkosten. Es verblieben 13 % der Betroffenen, die davon profitierten.

Im Augenblick sei völlig unklar, ob das Gesetz noch zum 01.01.2017 in Kraft trete. Das Kabinett habe es einstimmig beschlossen. Im Bundestag gebe es noch Diskussionen. Da man nicht wisse, ob es zum 01.01.2017 in Kraft trete, habe man mit dem Jobcenter Gespräche geführt und Übergangslösungen vereinbart. Die Betroffenen erhielten übergangsweise das Geld vom Jobcenter und es werde im Nachgang  zwischen beiden Behörden intern verrechnet.

 

Man schlage daher dem Ausschuss vor, die Entwicklung abzuwarten und  in der nächsten Sitzung darüber  zu berichten.  

 

Frau Engelhardt teilt mit, dass sich ihre Fraktion der Verwaltungsmeinung anschließen  und abwarten wolle, wie sich die Lage entwickelt. Man könne interfraktionell schauen, wie man ggf. beide Anträge zu einem gemeinsamen Antrag machen  könne.      

 

Frau Timm-Bergs ergänzt, dass man das tun wolle, nachdem die Verwaltung ihren

Bericht vorgestellt habe. Dann könne man alle Fakten berücksichtigen.

Man einigt sich darauf, die Anträge bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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