24.11.2016 - 5.5 Gründung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert die Ergänzungsvorlage 0840-2/2016, in die die gemeinschaftlich beratenen Änderungsvorschläge mit eingearbeitet wurden.

Bei der Einbringung der Vorlage wurde deutlich gemacht, dass die Gründung einer Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft ein notwendiges Instrument und eine notwendige Antwort auf die gemeinsam festgestellten Mängel und Entwicklungsbedarfe sei.

 

Herr Dr. Ramrath hält es für wichtig, das im Stadtentwicklungsausschuss angestoßene Projekt mit großer Mehrheit zu beschließen und damit ein starkes Instrument zu entwickeln, um in Hagen zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und Unternehmen entsprechende Industrie- und Gewerbeflächen anzubieten. Die CDU-Fraktion stimme dieser Vorlage zu. Er stellt nach interfraktioneller Abstimmung einen Änderungsantrag, den Namen der Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft zu ändern. Die Gesellschaft soll den Namen Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH – HIG erhalten. Diese Firmierung sei zielgenauer. Dem Adressaten werde deutlich gemacht, auf was dieses Unternehmen spezialisiert sei und worin der Kern der Unternehmenstätigkeit liege. Dies sei auch deshalb wichtig, weil das Unternehmen in die Standortwerbekampagne, welche der RVR für das gesamte Ruhrgebiet in den nächsten drei bis vier Jahren auflegt, aufgenommen werden möchte. Mit dieser Kampagne sollen Unternehmen in ganz Deutschlang angesprochen und auf den Standort Ruhrgebiet aufmerksam gemacht werden. Hier sollte das Signal gegeben werden, dass Hagen Industrie- und Gewerbeflächen zur Verfügung stellen könne.

 

Herr König macht deutlich, dass die Namensänderung das Unternehmen sprachfähiger mache. Die Sanierung und die Reaktivierung von Altlasten und auch die Entwicklung neuer dringend benötigter Flächen sollen wichtige Aufgaben des Unternehmens sein, auch zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze. Diese beiden Aufgaben des Unternehmens sollten gleichrangig bearbeitet werden. Der politische Wille müsse auch aufrecht erhalten werden, wenn es um die Umsetzung von Projekten gehe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Antrag auf Namensänderung der Gesellschaft abstimmen.

Nach interfraktioneller Abstimmung soll die HAGENareal – Entwickungs- und Erschließungsgesellschaft in die

 

HIG – Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH

 

umbenannt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

14

 

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

2

 

1

Die Linke

2

 

1

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

51

Dagegen:

1

Enthaltungen:

2

 

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht beschließt der Rat der Stadt Hagen zum 01.01.2017 die Gründung der

 

HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH

 

  1. Dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung, die als Anlage 1 Bestandteil dieser DS 0840-2/2016 ist, wird zugestimmt. Falls sich aus dem kommunalrechtlichen Beteiligungsverfahren oder aus formellen Notwendigkeiten noch Änderungsbedarfe ergeben, sind diese von dem Ratsbeschluss ebenfalls erfasst, sofern diese nicht wesentlich sind.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stellt für den städtischen Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe von 12.750 € und für den städtischen Anteil an der Kapitalrücklage einen Betrag von 497.250 € außerplanmäßig zur Verfügung. Der Betrag von insgesamt 510.000 € wird durch die Minderauszahlungen bei der Maßnahme Entwicklungsgebiet Unteres Lennetal gedeckt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen bestellt bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Christoph Gerbersmann als Verwaltungsratsvorsitzendem des WBH und Vertreter im Verwaltungsrat des WBH nach § 114a Abs. 8 GO NRW als ständigen stimmberechtigten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH. Als Vertreter bestellt der Rat bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den vom Mehrheitsgesellschafter Stadt Hagen vorgeschlagenen und durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-2/2016 benannten Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, soweit dieser bei Geschäften mit der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH als Vertreter der Stadt tätig wird.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister zu folgender Weisung an den WBH:

 

Der WBH wird angewiesen,

 

-       sich mit einem Anteil von 49% an der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH zu beteiligen und den Geschäftsanteil von 12.250 € sowie den Anteil des WBH an der Kapitalrücklage in Höhe von 477.750 € einzubringen;

 

-       den/die Vertreter/in des WBH in der konstituierenden Gesellschafterversammlung der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH anzuweisen, der Bestellung der beiden durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-2/2016 benannten Geschäftsführer der Gesellschaft zuzustimmen;

 

-       den/die Vertreter/in des WBH im Verwaltungsrat des WBH anzuweisen, Herrn Thomas Grothe als Vorstand des WBH bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode als ständigen stimmberechtigten Vertreter des WBH für die Gesellschafterversammlung der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH zu bestellen. In seiner Vertretung ist bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Hans-Joachim Bihs zu bestellen.“

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den mit Beschluss zu 4. bestellten ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH, in der konstituierenden Sitzung der Gesellschafterversammlung

 

-       der Bestellung der beiden mit Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-2/2016 benannten Geschäftsführer der Gesellschaft,

 

-       dem Geschäftsführeranstellungsvertrag in der Fassung, wie er voraussichtlich in der Sitzung des Rates am 15.12. 2016 in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen wird und

 

-       dem Wirtschaftsplan 2017 der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0875-2/2016, die im nicht-öffentlichen Teil beraten wird,

 

zuzustimmen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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