01.12.2016 - 5.8 XV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann führt aus, dass aus den Reihen der Politik darum gebeten wurde, die Kostenverschiebungen näher zu erläutern.  Aufgrund der letzten sehr milden Winter ergibt sich eine erhebliche Verschiebung zwischen den Kosten für die Straßenreinigung und den Kosten für den Winterdienst. Dadurch ist eine immense Unterdeckung der Gebührenrücklage für die Straßenreinigung entstanden, so dass ein Gebührenvortrag vorzunehmen ist, welcher die Planung entsprechend belastet. Zum Jahresende 2017 wird mit einer Gebührenunterdeckung von 330.000 € gerechnet. Zum 31.12.2015 lag eine Unterdeckung von 526.000 € und zum 31.12.2016 eine Unterdeckung von voraussichtlich 660.000 € vor. Es sei geplant, hiervon 330.000 € abzubauen und die verbleibenden 330.000 € auf die kommenden Jahre vorzutragen. Die Abrechnungstrennung der beiden Kostenbereiche muss aufgrund der Gerichtsbarkeit zwingend vorgenommen werden.

 

Herr Eiche geht auf die Erläuterung ein. Es sei fraglich, ob aufgrund der vorgenommenen Gebührenvorträge keine Zahlenveränderung zwischen den Jahren 2016 / 2017 (Anlage 3 der Vorlage) für die Winterdienstgebühren stattgefunden hat. Des Weiteren möchte er wissen, was unter Anlage 1, Position 8, “Erstattung Stadtsauberkeit“ zu verstehen ist. Gleiches gilt für die Anlage 1, Position 11, “Material“ und die Position 14, “sonstiger betrieblicher Aufwand“. Er möchte zudem in Erfahrung bringen, weshalb die Veränderungen in diesen drei Bereichen so erheblich sind.

 

Herr Gerbersmann sagt eine schriftliche Beantwortung für die Ratssitzung am 15.12.2016 zu. Er merkt zudem an, dass die Zahlen der Anlage 3 “Winterdienste“ nur minimale Veränderungen aufweisen, da die Kalkulation entsprechend der Zahlen der letzten milden Winter aufgestellt wurde. Die Gebührenrücklage für die Winterdienste hat zum 31.12.2017 einen Stand von 662.000 €, wobei bereits 500.000 € entnommen wurden und daher für eine entsprechende Entlastung der Gebührenzahler sorgt. Diese wird prozentual nach den Winterdienstklassen aufgeteilt. Der geringe Winterdienst führt im Umkehrschluss zu einer höheren Straßenreinigungsleistung und somit in diesem Gebührenbereich zu einer erheblichen Mehrbelastung.

 

Herr Röspel regt an, die Reinigungsfrequenz generell zu überprüfen und dieses im  Aufsichtsrat oder der entsprechenden Bezirksvertretung zu erörtern. Eventuell könne sich daraus eine Sparmaßnahme ergeben.

 

Herr Treß merkt an, dass gemäß der Vorlage 785.000 Meter Winterdienst und 1,1 Mio. Meter Straßenreinigung geleistet werden. Dies bedeute, dass bei rund einem Drittel der Straßen, bei denen eine Reinigung erfolgt, kein Winterdienst geleistet wird.

 

Herr Gerbersmann bestätigt die Ausführungen von Herrn Treß. Die Anregungen von Herrn Röspel werden an die Geschäftsführung des HEB übermittelt, damit diese eine entsprechende Datenaufbereitung für die Beratungen in den Bezirksvertretungen zur Verfügung stellen.

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Beschluss:

Der XV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1036/2016) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2017

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=239812&selfaction=print