24.11.2016 - 5.5.2 Gründung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beschluss:
- Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht beschließt der Rat der Stadt Hagen die Gründung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH zum 01.01.2017.
2.Dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung, die als Anlage 1 Bestandteil der Vorlage mit der Drucksachnummer 0840/2016 ist, wird zugestimmt. Falls sich aus dem kommunalrechtlichen Beteiligungsverfahren, aus der Befassung im WBH-Verwaltungsrat oder aus formellen Notwendigkeiten noch Änderungsbedarfe ergeben, sind diese von dem Ratsbeschluss ebenfalls erfasst, sofern diese nicht wesentlich sind.
- Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den städtischen Geschäftsanteil in Höhe von 12.750 € und den städtischen Anteil von 497.250 € an der Kapitalrücklage bereit zu stellen.
- Der Rat der Stadt Hagen bestellt bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode
a) Herrn Christoph Gerbersmann als Verwaltungsratsvorsitzenden des WBH und Vertreter im Verwaltungsrat des WBH nach § 114a Abs. 8 GO NRW
b) HerrnThomas Grothe als städtischen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen
c) Herrn/Frau _____________________
d) Herrn/Frau _____________________
als ständige stimmberechtigte Vertreter für die Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH. Als Vertreter werden bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode
zu 4a) Herr/Frau ____________________
zu 4b) Herr/Frau ____________________
zu 4c) Herr/Frau ____________________
zu 4d) Herr/Frau ____________________
bestellt.
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den vom Mehrheitsgesellschafter Stadt Hagen vorgeschlagenen und durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016 benannten Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, soweit dieser bei Geschäften mit der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH als Vertreter der Stadt tätig wird.
- Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister zu folgender Weisung an den WBH:
“Der WBH wird angewiesen,
- sich mit einem Anteil von 49% an der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH zu beteiligen und den Geschäftsanteil von 12.250 € sowie den Anteil des WBH an der Kapitalrücklage in Höhe von 477.750 € einzubringen;
- den/die Vertreter/in des WBH in der konstituierenden Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH anzuweisen, der Bestellung der beiden durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016 benannten nebenamtlichen Geschäftsführer der Gesellschaft zuzustimmen; die Regelungen der Anlage 1 der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen sind bei der Bestellung und inhaltlichen Ausgestaltung der Anstellungsverträge zu beachten;
- den/die Vertreter/in des WBH im Verwaltungsrat des WBH anzuweisen,
- Herrn/Frau _____________ als Mitglied des Verwaltungsrates als ständigen stimmberechtigte(n) Vertreter/in des WBH für die Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH zu bestellen. In seiner/ihrer Vertretung ist Herr/Frau _________________ zu bestellen.“
- Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die mit Beschluss zu 4. bestellten ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH, in der konstituierenden Sitzung der Gesellschafterversammlung
- der Bestellung der beiden mit Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016 benannten Geschäftsführer zu nebenamtlichen Geschäftsführern der Gesellschaft zuzustimmen, wobei bei der Bestellung und inhaltlichen Ausgestaltung der Anstellungsverträge die Regelungen der Anlage 1 der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen zu beachten sind und
- dem Wirtschaftsplan 2017 der Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zur Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016, die im nicht-öffentlichen Teil beraten wird, zuzustimmen.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,8 kB
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