24.11.2016 - 3.3 Anfrage der Fraktion Die Linke.Hier: Einhaltun...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hentschel bedankt sich für die ausführliche Antwort der Verwaltung. Auf Seite 4 der Stellungnahme werde unter „Städtische Vergabestelle“ angegeben, dass bei der Vergabe von Dienstleistungen mit einem Auftragswert von mehr als 500 € vor Auftragserteilung vom Auftragnehmer eine Verpflichtungserklärung.eingeholt werde. Er fragt, ob es hier 500 € oder 500.000 € lauten müsse.

Die Mitarbeiter des Wachdienstes im Eingangsbereich des Rathauses seien bei einer Thüringer Firma angestellt. Lt. Tarifvertrag in Thüringen beträgt der Stundenlohn 8,70 €. Die Mitarbeiter erhalten 9,00 €. Der Tarifvertrag NRW sehe eine Vergütung von 9,70 € vor. Er fragt, wie hier Abhilfe geschaffen werden könne und ob die Firma an den Tarifvertrag NRW gebunden werden könne. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass bei den Wachdienstleistungen alle Vergaben nach VOL erfolgen.

 

Herr Bald ergänzt, dass die Frage, ob eine Firma, die in Ostdeutschland beheimatet ist und Mitarbeiter nach deren Tarif bezahlt, nach den Bestimmungen des Tariftreuegesetzes verpflichtet werden könne, die Mitarbeiter, die NRW eingesetzt werden, auch nach dem Tarifvertrag NRW zu bezahlen, rechtlich überprüft  und über das Ergebnis berichtet werde.

Nach seinen bisherigen Vermutungen sei dies nicht möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet auf die Frage von Herrn Hentschel, dass es sich, wie in der Stellungnahme angegeben werde, um 500 € und nicht um 500.000 € handele.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage