02.11.2016 - 5.4 Ertüchtigung des Wasserwerkes Hengstey: Landsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Moos.

 

Es wird bezweifelt, dass für die geplante Kompensationsmaßnahme in Form eines Waldrandes  auf dem Wasserwerksgelände ausreichend Platz vorhanden ist. Unter Beteiligung der Herren Dr. Hülsbusch, Bögemann, Wiemann und Moos und Frau Müller wird erörtert, dass die Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen gem. BNatSchG erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt, welches voraussichtlich im Januar 2017 beginnt. Insofern besteht für den LB noch ausreichend Zeit, einen Ortstermin durchzuführen, um zu den Kompensationsmaßnahmen beratend tätig zu werden.

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Beschluss:

 

Der Landschafsbeirat fasst den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage unter der Maßgabe, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Vorfeld der Bauantragsstellung bei einem Ortstermin Ende November 2016 zwischen der Mark E, der unteren Landschaftsbehörde und dem Landschaftsbeirat abgestimmt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

       8

Dagegen:

       4

Enthaltungen:

       0

 

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Anlagen zur Vorlage