10.11.2016 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt  die Umstellung des Bebauungsplan-verfahrens von § 13 BauGB zu § 2 BauGB und die daraus resultierende Änderung des Bebauungsplantitels.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 -Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe- 3. Änderung in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom  28.06.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen West, im Ortsteil Westerbauer und ist identisch mit dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2. Änderung -Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe-. Es umfasst in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9, die Flurstücke 57, 523 und 689, sowie ein Teilbereich des Flurstückes 671.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plan-gebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt. 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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