27.10.2016 - 6.3.1 21. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung der ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den vorliegenden gemeinsamen Sachantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und der FDP hin (siehe Anlage). Bezogen auf den Änderungsantrag zu § 1 (1) der Geschäftsordnung schlägt er vor, wie mit den Antragstellern vereinbart, den Satz „Die Sitzungsunterlagen für die zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkte sind grundsätzlich der Einladung beizufügen.“ wegen möglicher Missverständnisse abzuändern in „Die Sitzungsunterlagen für die zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkte sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einladung im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.“

Die vorgeschlagenen Änderungen würden, sofern ihnen mehrheitlich zugestimmt würde, als Nachtrag für die nächste Sitzung vorbereitet.

 

Herr Hentschel ist der Auffassung, dass einige Änderungsvorschläge in der Vorlage nicht mit der Gemeindeordnung NRW vereinbar seien. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit einer rechtlichen Prüfung außerhalb der Stadtverwaltung bestehe. Seiner Fraktion sei die eigene Prüfung zeitlich und die externe Prüfung finanziell nicht möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass eine externe Prüfung möglich sei, wenn sie mehrheitlich beschlossen würde. Die Verwaltung schlage dies jedoch ausdrücklich nicht vor, da die Vorlage in der Stadtkanzlei unter Einschaltung des Beigeordneten für Recht und des Rechtsamtes  sorgfältig entwickelt worden sei.

 

Herr Hentschel äußert Zweifel an der Fachkompetenz des Rechtsamtes und bemängelt, dass seine Fraktion ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen könne.

 

Herr Rudel bittet, die Vorlage in erster Lesung zu behandeln.

 

Herr König weist darauf hin, dass bis zur nächsten Sitzung die auch von der „Allianz“ für klärungsbedürftig gehaltenen Formulierungen hinsichtlich des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität feststehen und eingearbeitet werden sollten. Es würden Aktualisierungen bezüglich des geänderten Aufgabengebietes fehlen.

Er möchte auch sichergestellt wissen, dass die Formulierungen hinsichtlich der Erklärung zur weiteren Zusendung schriftlicher Unterlagen auch für alle Ausschüsse gelten werden. Dies gelte auch für den Fall, dass man nur Stellvertreter sei oder als Ratsmitglied Unterlagen für Sitzungen der Bezirksvertretungen erhalte.

 

Herr Hoffmann führt aus, dass bezüglich des geänderten Aufgabenbereiches des sog. Umweltausschusses keine Ergänzungen erforderlich seien. In der Zuständigkeitsordnung würde bereits jetzt eine Regelung bestehen, die für alle Ausschüsse gelte. Dort heiße es in § 2 „ Die Ausschüsse haben Entscheidungsbefugnis in den Fällen, in denen sie ihnen durch Gesetz, Satzung oder durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen übertragen ist.  (…)

Weiterhin haben sie die Aufgabe, in dem Geschäftsbereich, der sich aus ihrer Bezeichnung, den in Abs. 4 genannten Zuständigkeiten oder dem Gesetz ergibt, alle Angelegenheiten zu beraten und bis zur Entscheidungsreife zu klären, die nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.  (…)“.

Somit würden sich bereits durch die Änderung der Bezeichnung des Ausschusses die entsprechenden Beratungskompetenzen ergeben.

Dass die Regelungen hinsichtlich der Erklärung zur Zusendung schriftlicher Unterlagen auch für die Ausschüsse gelten würden, ergebe sich aus § 25 der Geschäftsordnung. Dort sei geregelt, dass die für den Rat geltenden Bestimmungen grundsätzlich auch auf die Bezirksvertretungen und Ausschüsse Anwendung fänden.

 

Herr Huyeng bietet an, einen Änderungsentwurf zu erstellen und vor der nächsten HFA-Sitzung in einer kleinen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fraktionen zu beraten.

 

Herr König fragt hinsichtlich der Ausführungen von Herrn Hoffmann, warum beim „Stadtentwicklungsausschuss“ ausdrücklich die Zuständigkeit für Maßnahmen zur Beschleunigung des Nahverkehrs festgelegt worden sei. Diese würde doch zum Bereich „Mobilität“ des „Umweltausschusses“ gehören.

Der „Umweltausschuss“ lege Wert darauf, dass seine Aufgaben etwas konkreter beschrieben würden. Die allgemeinen Regelungen würden schnell in Vergessenheit geraten und hätten in der Praxis bereits dazu geführt, dass der „Umweltausschuss“ im Beratungsgang nicht berücksichtigt worden sei, obwohl seine Zuständigkeit berührt wurde. 

 

Herr Kiszkenow teilt mit, dass die Ratsgruppe der Vorlage aufgrund der Beschränkungen des Rederechtes nicht zustimmen werde. Dies sei eine Benachteiligung für kleine Ratsgruppen und Fraktionen. Er hätte gerne eine Aufstellung, wie sich im vergangenen Jahr die Redezeiten im Rat zwischen den Fraktionen und Gruppen verteilt hätten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass dazu alle Aufzeichnungen abgehört werden müssten. Ein entsprechender Antrag könne natürlich trotzdem gestellt werden.

 

Herr Hentschel stimmt Herr Kiszkenow hinsichtlich der Beschränkung der Redezeiten zu; dies sei undemokratisch.

Er wiederholt seine Zweifel an der Fachkompetenz des Rechtsamtes und die Forderung, dass die Vorlage extern rechtlich überprüft werden soll.

 

Herr Rudel begrüßt den Vorschlag von Herrn Huyeng, die Ergänzung der Vorlage vorab in einer Arbeitsgruppe zu besprechen.

Bezüglich der geplanten Reduzierung der Mitgliederzahlen in den Bezirksvertretungen werde seine Fraktion die Vorlage jedoch nicht mittragen.

Hinsichtlich der Begrenzung der Wortbeiträge sei seitens der Verwaltung die Formulierung „ (…)soll nicht mehr als zweimal zu demselben Punkt der Tagesordnung das Wort erhalten. (…)“ vorgeschlagen worden. Im Antrag der „Allianz“ finde sich die verschärfte Version „ (…) erhält  nicht mehr als zweimal zu demselben Punkt der Tagesordnung das Wort. (…)“. Dahingehend äußere er Unverständnis. 

 

Herr Thielmann begrüßt die absolute Begrenzung auf zwei Wortbeiträge anstelle einer Soll-Regelung.

 

Herr Romberg bittet, die beabsichtigte Regelung zur Regelarbeitszeit für Selbständige im § 7 der Hauptsatzung zu überprüfen. Damit sei er nicht einverstanden. Eine solche Regelarbeitszeit für Selbständige gebe es nicht. Bei ihm selbst sei diese auch unrealistisch.

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Beschluss:

 

 

  1. Der 21. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0736/2016 ist.

 

  1. Der 5. Nachtrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom 13. Dezember 2012 wird beschlossen, wie er als Anlage 2 Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer  0736/2016 ist.

 

  1. Der 16. Nachtrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage  Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0736-1/2016 ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Beschlussfassung wurde auf die HFA-Sitzung am 17.11.2016

verschoben.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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