27.10.2016 - 6.4 Gründung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklu...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass sich im Rahmen einer interfraktionellen Abstimmung einige änderungswürdige Punkte ergeben haben; so zum Beispiel die Namensgebung, die textliche Präzisierung des Gesellschaftszweckes und Zuständigkeitsregelungen.

Daher soll für die nächste HFA-Sitzung eine Ergänzungsvorlage erarbeitet werden.

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Beschluss:

 

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht beschließt der Rat der Stadt Hagen die Gründung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH zum 01.01.2017.

 

2.Dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung, die als Anlage 1 Bestandteil der Vorlage mit der Drucksachnummer 0840/2016 ist, wird zugestimmt. Falls sich aus dem kommunalrechtlichen Beteiligungsverfahren, aus der Befassung im WBH-Verwaltungsrat oder aus formellen Notwendigkeiten noch Änderungsbedarfe ergeben, sind diese von dem Ratsbeschluss ebenfalls erfasst, sofern diese nicht wesentlich sind.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den städtischen Geschäftsanteil in Höhe von 12.750 € und den städtischen Anteil von 497.250 € an der Kapitalrücklage bereit zu stellen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen bestellt bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode

 

a)    Herrn Christoph Gerbersmann als Verwaltungsratsvorsitzenden des WBH und Vertreter im Verwaltungsrat des WBH nach § 114a Abs. 8 GO NRW

 

b)    HerrnThomas Grothe als städtischen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen

 

c)     Herrn/Frau _____________________

 

d)    Herrn/Frau _____________________

 

als ständige stimmberechtigte Vertreter für die Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH. Als Vertreter werden bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode

 

zu 4a) Herr/Frau ____________________

 

zu 4b) Herr/Frau ____________________

 

zu 4c) Herr/Frau ____________________

 

zu 4d) Herr/Frau ____________________

 

bestellt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den vom Mehrheitsgesellschafter Stadt Hagen vorgeschlagenen und durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016 benannten Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, soweit dieser bei Geschäften mit der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH als Vertreter der Stadt tätig wird.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister zu folgender Weisung an den WBH:

 

Der WBH wird angewiesen,

 

-          sich mit einem Anteil von 49% an der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH zu beteiligen und den Geschäftsanteil von 12.250 € sowie den Anteil des WBH an der Kapitalrücklage in Höhe von 477.750 € einzubringen;

 

-          den/die Vertreter/in des WBH in der konstituierenden Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächen­entwicklungs­gesellschaft Hagen mbH anzuweisen, der Bestellung der beiden durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016 benannten nebenamtlichen Geschäftsführer der Gesellschaft zuzustimmen; die Regelungen der Anlage 1 der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen sind bei der Bestellung und inhaltlichen Ausgestaltung der Anstellungsverträge zu beachten;

 

-          den/die Vertreter/in des WBH im Verwaltungsrat des WBH anzuweisen,

 

-          Herrn/Frau _____________ als Mitglied des Verwaltungsrates als ständigen stimmberechtigte(n) Vertreter/in des WBH für die Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächen­entwicklungs­gesellschaft Hagen mbH zu bestellen. In seiner/ihrer Vertretung ist Herr/Frau _________________ zu bestellen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die mit Beschluss zu 4. bestellten ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungs­gesellschaft Hagen mbH, in der konstituierenden Sitzung der Gesellschafterversammlung

 

-          der Bestellung der beiden mit Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016 benannten Geschäftsführer zu nebenamtlichen Geschäftsführern der Gesellschaft zuzustimmen, wobei bei der Bestellung und inhaltlichen Ausgestaltung der Anstellungsverträge die Regelungen der Anlage 1 der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen zu beachten sind und

 

-          dem Wirtschaftsplan 2017 der Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zur Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016, die im nicht-öffentlichen Teil beraten wird, zuzustimmen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Beschlussfassung wurde auf die HFA-Sitzung am 17.11.2016

verschoben

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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