08.11.2016 - 4 Antrag der Fraktion Hagen Aktiv gem. § 6 GeschO...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke verweist auf den Antrag der Fraktion Hagen Aktiv, der vom Schulausschuss an den Jugendhilfeausschuss verwiesen worden sei. Mit dem Antrag sei eine Stellungnahme der Verwaltung mitverschickt worden.

 

Herr Aßmuth weist darauf hin,  dass seine Fraktion in diesem Zusammenhang einen dringenden Handlungsbedarf sehe. Man wolle neben der freiwilligen Maßnahme auch eine verpflichtende Maßnahme erreichen.

 

Frau Kaufmann macht deutlich, dass man die Stellungnahme sehr ausführlich gestaltet und auch bewusst den Fachbereich Bildung und die Schulaufsicht beteiligt habe, weil man als Schulträger  für diese inhaltliche Aufgabe nicht zuständig sei. Man habe Wert darauf gelegt aufzuzeigen, in welchen Bereichen man grundsätzlich diesen Themenkomplex bearbeite. Das geschehe nicht flächendeckend. Man könne aber sagen, dass man für die Größe dieser Stadt ein breit aufgestelltes Angebot habe.

Man würde das Anliegen jederzeit unterstützen. Sie sehe aber in diesem Gremium dafür keine Chance. Man werde dieses Thema sicher bei der Bezirksregierung ansprechen, aber angesichts der Fülle von wichtigen  Themen sei das sicher nicht vorrangig. Es handele sich nicht um eine Aufgabe für den  Jugendhilfeausschuss. Man könne den Antrag folgerichtig wieder an den Schulausschuss zurücküberweisen. Man komme aber in der Sache nicht  weiter, weil man als Schulträger handlungsunfähig sei. Einzig könne man ein politisches Statement bezüglich der  Wichtigkeit dieses Themas an das Land NRW transportieren. Dazu werde man als Verwaltung alle  Unterstützung liefern. Das sei letztlich eine Fortsetzung des Themas „Ganztagsschule. Sie danke der Fraktion dennoch für das Anliegen.

 

Frau Cramer fragt, ob man nicht den Versuch starten könne, den Kreis der 4-6- Jährigen zu bündeln und festzustellen, um wie viele Kinder es sich handele. Die Schulverwaltung könnte mitteilen, welche Schulgebäude frei stünden, um diese Sprachkurse durchzuführen. Die Frage der Finanzierung müsse an Land und Bund herangetragen werden. Ihre Fraktion bewerte das Anliegen als äußerst wichtig.

 

Frau Kaufmann fragt, ob das mit ehrenamtlichem Engagement durchgeführt werden solle.

 

Frau Cramer entgegnet, dass das davon abhänge, in wie weit finanzielle Unterstützung erlangt werden könne. Man könne auch einen sogenannten Aufruf starten. Sie gehe davon aus, dass man sich noch länger mit diesem Thema beschäftigen werde. 

 

Frau Köppen dankt für die Zusammenstellung dessen, was in der Stadt Hagen bereits getan werde. Eine Hin- und Rücküberweisung dieses Antrages halte sie nicht für zielführend. Man habe in der Vergangenheit auch zu gemeinsamen Themen mal  gemeinsam getagt. Für die Erweiterung der Sprachkompetenz der Kinder gebe es auch  noch andere Orte wie zum Beispiel die Bücherei oder die Musikschule. Sie halte es für sinnvoll, auch außerhalb des Systems Schule und Kita nach Orten zu suchen, an denen man tätig sein könne. 

 

Frau Kaufmann macht deutlich, dass diese punktuellen Aktionen die Not nicht grundlegend linderten. Vor einer gemeinsamen Sitzung müsse man sich zunächst mit der Schulaufsicht auseinandersetzen. Ihre Hoffnung auf eine Lösung sei dennoch äußerst gering. Der Schulverwaltung gelinge es jetzt schon kaum, die schulischen Bedarfe zu decken, was zum Beispiel die Lehrerressourcen angehe.

 

Herr Goldbach merkt an, dass man zunächst feststellen müsse, ob man über die gleiche  Zielgruppe spreche. Anliegen sei doch, diejenigen frühzeitiger sprachlich zu fördern, die bei Schulantritt über nicht ausreichende Sprachkenntnisse  verfügten. 

Wenn man die Kinder früh genug in das Kita-System bringen könne, wo das System „alltagsintegrierte Sprachförderung“ durchgeführt würde, sei das Problem gelöst. Man habe aber nach wie vor Kinder, die sich nicht im Kita-System befänden. Genau diese seien die festumrissene Zielgruppe. Alles, was im Jugendbereich und im vorschulischen Bereich gemacht werde, basiere auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Dem stehe das Schulsystem mit der Verpflichtung gegenüber. Die verpflichtende Teilnahme gehe nur innerhalb des schulischen Systems. Das habe auch etwas mit der Arbeitsteilung zwischen Land und Kommune zu tun.  Wo es sich verpflichtend um Bildung und Schule handele, sei das Land in der Verpflichtung. Was das Land gerade nicht leiste, könne nicht die Kommune mit kommunalen Mitteln übernehmen. Das sei nicht möglich. Man könne einen Abgleich derer vornehmen, die bei der Sprachstandsfeststellung seien, ob es dort durch aufsuchende Arbeit wie den Allgemeinen Sozialen Dienst  gelingen könne,  einen Teil dieser Kinder zu erreichen, indem man die Familien von der Notwendigkeit überzeuge, einen Kita-Platz in Anspruch zu nehmen. Er gehe davon aus, dass der größte Teil dieser Gruppe auch nicht finanziell belastet werde, weil sie keinen Kita-Beitrag bezahlen müssten. Das wäre eventuell ein Weg, den man sich nochmal zusammen mit der Schulaufsicht anschauen könne. Insofern könne er sich vorstellen, dass ein solcher Prüfauftrag formuliert werden könnte.

 

Frau Haack macht deutlich, dass das Grundproblem in der Freiwilligkeit liege.

Man sei in Hagen sehr gut aufgestellt mit Familienbegleiterinnen in den Sozialräumen. Diese kümmerten sich intensiv um die Familien auch in Bezug auf die Anmeldung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen. Viele Eltern wollten ihre Kinder aber nicht in Kindertageseinrichtungen schicken. Das sei die Zielgruppe, um die man sich intensiv kümmern müsse. Zielführend sei es, wenn eine Verpflichtung dahinter stünde. Das Kita-System verbunden mit seiner Freiwilligkeit stoße in dem Bereich an seine Grenzen.

 

Herr Reinke nimmt Bezug auf den von Herrn Goldbach angesprochenen Prüfauftrag.

Über den  Antrag sei im Schulausschuss nicht beschlossen worden, sondern er sei nur weiterverwiesen worden. Er würde vorschlagen, über den Prüfauftrag abstimmen zu lassen. Er liest den Prüfauftrag vor. 

 

Frau Kaufmann ergänzt, dass auch im Zusammenhang mit den EU-Zuwanderern geprüft werde, inwieweit man mit der Familienkasse zusammenarbeiten könne.  Das noch nicht rechtlich geprüfte Anliegen  dabei sei, dass wenn jemand Förderung erhalte, er auch verpflichtet sei,  seine Kinder in diese Vorsysteme vor der Schule zu schicken. Wichtig sei es, irgendeine Bindung dabei herzustellen.

 

Frau Hamann betont, dass ihres  Erachtens Kurse und Vorschulklassen zum Spracherwerb für Kinder nicht funktionieren würden. Diese funktioniere nur alltagsintegriert in der Form, dass Kinder untereinander mit Sprachvorbildern die Sprache erlernen. So funktioniere das dann auch in der Schule.

 

Herr Reinke stellt fest, dass es zur Bearbeitung dieses Problems noch Informationsbedarf gebe und erinnert an den von ihm vorgestellten Prüfauftrag. Ihm stelle sich zum Beispiel die Frage, wie viele Kinder davon betroffen seien und welche  Bleibeperspektive hätten sie. Auf Grundlage dieser Informationen könnten dann weitere Entscheidungen getroffen werden.

 

Herr Goldbach  macht deutlich, dass er den Auftrag an die Verwaltung nicht verstanden habe. Die Verwaltung habe alle Informationen zu dem Thema in der mitübersandten Stellungnahme dargestellt. Nach Auskunft der Schulverwaltung gebe es in den Wohnbezirken, in denen diese Kinder wohnten,  keine zusätzlichen Klassen.

Dort würden die zu beschulenden Kinder mit dem Bus in andere Stadtteile gefahren. Man könne die genaue Zahl der  Kinder bei  der Schulaufsicht erfragen, die an der Sprachstandsfeststellung teilnähmen. Diese finde im Alter von 4 Jahren statt. Es bliebe aber bei der Tatsache, dass man in diesem Bereich nur mit  Freiwilligkeit und Förderprogrammen agieren  könne. Es gebe Brückenprogramme für diese Zielgruppe, mit denen das Land die jungen  Menschen fördere. 

 

Frau Haack betont, dass sie die Ausführungen von Frau Hamann nur bestätigen könne. Die Inhalte in den Vorschulklassen, die es in anderen Bundesländern gebe,   

hätten das gleiche Programm, das man in NRW in der Kindertageseinrichtung im letzten Jahr habe. Dort würde Kindertageseinrichtung auf Schule übertragen. Bei der  Vorschulklasse handele es sich quasi um das erste Schuljahr, in der die Kinder konsequent alltagsorientiert betreut würden. Es sei eine Frage für  das Land, wie man Grundschule organisieren wolle.

 

Herr Reinke möchte  den Antrag zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Aßmuth schlägt vor, den Antrag als erste Lesung zu betrachten.

 

Frau Engelhardt kann nicht nachvollziehen, was denn hier im Ausschuss beschlossen werden könne. Man könne den Antrag lediglich zur Kenntnis nehmen. Eine andere Möglichkeit sehe sie nicht. Eine Prüfung durch die Verwaltung  habe stattgefunden. Der Antragssteller müsste deutlich machen, wie weiter verfahren werden solle.

 

Herr Reinke zählt  noch einmal die Gründe auf, die seines  Erachtens für einen Beschluss des Prüfauftrages sprechen.

 

Herr Goldbach plädiert für eine erste Lesung. In der zweiten Lesung sei dann sicher auch  ein Vertreter der Schulaufsicht als Ansprechpartner zugegen. Dann könne das Thema von der schulfachlichen Seite untermauert werden, welche Möglichkeiten es im schulischen Kontext gebe.

 

Frau Köppen befürwortet den Vorschlag von Herrn Goldbach.

 

Herr Reinke stellt fest, dass alle mit diesem Vorschlag einverstanden sind.

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Beschluss:

 

Die Beratung des Antrages der Fraktion Hagen Aktiv bezüglich der Einrichtung von Vorbereitungsklassen „Sprachförderung“ in den Grundschulen wird als erste Lesung

betrachtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

1

 

 

CDU

3

 

 

Die Linke

1

 

 

in der Jugendhilfe erfahrene Mitglieder

3

 

 

Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände

4

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage