17.11.2005 - 5.19 Antrag der Fa.Rheinkalk Hagen-Halden GmbH & Co....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt informiert
darüber, dass sich die Einwendungsfrist geändert habe. Die Bearbeitung der
Einwendungen gestalte sich sehr aufwendig. Nach der Systematisierung werde er
die Mitglieder des Rates erneut informieren.
Frau Kingreen verweist auf
die Vielzahl an eingegangenen Einwendungen und spricht sich für die Erhaltung
des Buchenwaldes aus. Durch eine Erweiterung des Steinbruchs
“Donnerkuhle” werde der Buchenwald in seinem Bestand zerstört.
Dieser schwerwiegende Eingriff in die Natur, solle jedes Ratsmitglied bei der
Entscheidungsfindung berücksichtigen.
Frau Priester-Büdenbender entgegnet,
dass sich die aus verschiedenen Vertretern eingerichtete Arbeitsgruppe sehr
intensiv mit dem sensiblen Thema beschäftige und die Einwendungen der
Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehme. Die Arbeitsgruppe werde sich weiterhin
gewissenhaft mit der angesprochenen Thematik auseinandersetzen und einen
Abwägungsprozess vornehmen. Eine endgültige Auswertung werde noch einige Zeit
in Anspruch nehmen.
Herr Thielmann fragt nach, ob es eine gewisse Altersvorgabe zur Zulassung von Einwendungen gäbe und inwieweit die Verwaltung abschätzen könne, wie viele der eingegangenen Einwendungen in standardisierter Form vorlägen.
Herr Dr. Schmidt verneint die
Frage von Herrn Thielmann bezüglich einer Altersvorgabe bei den
Einwendungen. Die rechtliche Einschätzung und Anzahl von standardisierten
Einwendungen müsse noch geprüft werden.
Herr Asbeck bemerkt, die
Anzahl der Einwendungen wäre nicht ausschlaggebend für die Stichhaltigkeit der
Argumente. Die in Betracht kommenden Abgrabungsflächen seien seit vielen Jahren
festgelegt. Lediglich die Umsetzung der Maßnahme stehe zur Diskussion.
Herr Erlmann betont die
Offenheit des Verfahrens und bestätigt, dass sich die eingerichtet
Arbeitsgruppe erneut mit den Befürwortern und Gegnern zusammensetzen werde, um
alle vorgebrachten Argumente abzuwägen.
Frau Kingreen entgegnet der
Argumentation von Herrn Asbeck, dass das seinerzeit eingetragene
Abgrabungsrecht zwar bestehe, aber der heutige Erkenntnisstand eine andere
Situation voraus setze. Die Natur habe inzwischen ihren Rechtsstatus erhalten.
Auf die Frage von Herrn Flebus
antwortet Herr Erlmann, dass die Firma Rheinkalk 252 Personen
beschäftige.
Herr Obeste-Berghaus möchte
wissen, welche Positionen die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften einnehmen.
Herr Dr. Schmidt berichtet,
dass die Arbeitnehmer der Firma Rheinkalk ein klare Position für den Betrieb
einnehmen. Die Erhaltung der Arbeitsplätze stehe für Sie im Vordergrund. Ob
Einwendungen vorliegen, die sich für den Erhalt der Arbeitsplätze aussprechen
kann nicht beantwortet werden.
