17.11.2005 - 5.16 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen fehlt das Verständnis dafür, dass das Anliegen der Bezirksvertretungen in so vielen Gremien beraten wurde. Die von der Verwaltung eingebrachte Vorlage sei rechtlich überprüft worden. Der als Tischvorlage vorliegende gemeinsame Beschlussvorschlag von SPD und CDU widerspräche allen gesetzlichen Vorgaben. Frau Kingreen teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei entsprechender Beschlussfassung Herrn Oberbürgermeister Demnitz unmittelbar dazu auffordern werde, den Beschluss zu beanstanden. Sollte Herr Oberbürgermeister Demnitz keine Veranlassung zur Beanstandung sehen, so werde sich die Fraktion an die Kommunalaufsicht wenden.

 

Herr Thielman ist der Auffassung, der Beschlussvorschlag von SPD und CDU gewährleistete eine Bepflanzung von Bäumen in Wohngebiete, die den Bürgerinnen und Bürger zugute kämen.

 

Herr Asbeck merkt an, dass in anderen Gemeinden die im Beschlussvorschlag ausgewiesene Verfahrensweise gängig Praxis sei.

 

Frau Kingreen vertritt die Meinung, dass sich der Rat bei seiner Entscheidung an Recht und Gesetz halten müsse und gibt zu Bedenken, dass die gegebenenfalls zu pflanzenden Bäume im Straßenbereich, auch im Rahmen der Verkehrsicherungspflicht, zu pflegen seien.

 

Herr Wölm verdeutlicht, dass vor dem Hintergrund der elementaren Ortskenntnisse die Zuständigkeit der Verwendung von Ersatzgeldern bei den Bezirksvertretungen anzusiedeln sei.

 

Frau Priester-Büdenbender hält den vorgestellten Beschlussvorschlag für einen guten Kompromiss, der dem Naturschutz und auch dem Umweltausschuss entgegenkäme. Die Bezirksvertretungen werden eine verantwortungsbewusste Prüfung in Bezug auf die Abarbeitung der Prioritätenliste durchführen. Drüber hinaus könnten gegebenenfalls die Ersatzgelder auch für Alleen verwendet werden, die ebenfalls dem Straßenbegeleitgrün zuzuordnen sind.

 

Frau Kingreen entgegnet, dass gemäß der Verwaltungsvorlage durchaus die Bezirksvertretungen angehört werden sollen, aber es sich bei dieser Thematik um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und das Gesetz die Zuständigkeiten eindeutig definiere.

 

Auf die Bitte von Frau Herms, die Verwaltung möge eine rechtliche Stellungnahme abgeben, antwortet Herr Dr. Schmidt, dass die Stellungnahme in der Verwaltungsvorlage eine klare Aussage träfe. Wenn die jeweilige Beschlusslage der einzelnen Bezirksvertretungen nicht auf die reine Verwendung der Ersatzgelder für Straßenbegleitgrün abziele, bestehen keine rechtliche Bedenken.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Dr. Ramrath, dass die gefundene Formulierung für diese Regelung rechtsfest sei und mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften im Einklang stehe. Der Beschlussvorschlag der SPD und CDU stehe nicht im Widerspruch mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Verwaltung, Bezirksvertretungen und der Umweltausschuss werden bei der Umsetzung des Beschlussvorschlages gemeinsam vernünftige Ergebnisse erzielen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

 

1.         Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz sollen auch für Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.

 

2.         Die Hauptsatzung ist wie folgt zu ergänzen:


Nach § 10 Abs. 2 -Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen- Buchstabe w) wird eingefügt:

x) Vorschläge für die Verwendung von Ersatzgeldern und Festlegung der bezirklichen Reihenfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen

 

3.         Die Zuständigkeitsordnung ist wie folgt in § 2 Abs. 4, 9. Umweltausschuss, Buchstabe f), 1. Spiegelstrich zu ergänzen:

... und Verwendung der Ersatzgelder unter hervorgehobener    

    Berücksichtigung der bezirklichen Prioritäten

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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