31.08.2016 - 8.9 Bebauungsplan Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 31.08.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt teilt mit, dass der Vorlage, Anregungen und Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger sowie aller Träger öffentlicher Belange als Anlage beigefügt seien.
Die Verwaltung hat dazu Stellung genommen.
Herr Winkler geht auf den Inhalt der Vorlage ein und erläutert die Sachlage anhand der ausgelegten Pläne. Die Verkehrsflächen haben sich wie auch mi alten Bebauungsplan ausgewiesen, nicht geändert. Nur im Wendehammerbereich gibt es geringfügige Unterschiede. Die Planung der Straßenbreite sei sogar überdimensional. Es gibt nur zwischen den beiden Bauabschnitten einen kleinen Engpass. Es werden weniger Baugrundstücke ausgewiesen als möglich wäre.
Herr Kohaupt entgegnet, die Leiterin des Fachbereiches habe explizit für diesen Bereich darauf hingewiesen, dass sie keine so verdichtete Wohnbebauung wie sie bereit in anderen Bereichen besteht, haben möchte. Nach den Planungsmöglichkeit hätte der Investor wesentlich mehr Objekte in seine Planungen einbeziehen können.
Herr Hennemann bittet die Verwaltung für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes das Alter der neu hinzuziehenden Kinder zu berücksichtigen und ggf. darauf anzupassen.
Herr Kohaupt merkt an, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Ideen und Anregungen bei der Gestaltung äußern sollten. Und diese bei der Gestaltung berücksichtig werden sollten.
Herr Winkler fügt hinzu, dass bereits durch den Fachbereich Jugend und Soziales Alterserhebungen vorgenommen seien. Diese sollte auf den neuen Bauabschnitt angepasst werden.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen der Verwaltung in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung, 1.Änderung –Ortsumgehung Boele- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 02.08.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung, 1.Änderung – Ortsumgehung Boele - liegt im Hagener Norden, Gemarkung Boele, Flur 22. Das Plangebiet liegt zwischen dem im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Fuß- und Radweg im Süd-Westen, und der vorhandenen Wohnbebauung der Hagener Straße mit den Wohnhäusern 48 a+b, 52 a+b, 58 a+b und 62 a+b im Nord-Osten.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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