30.06.2016 - 5.10 Wirtschaftsplan 2016/2017 der Theater Hagen gGmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf eine Änderung des Punktes 3 des Beschlussvorschlages der Ergänzungsvorlage 0461-1/2016 hin, welche sich aufgrund der Diskussionen der letzten Tage ergeben hat:

„Dabei können auch die Nichtverlängerung von Verträgen, Möglichkeiten der Rückführung von Personal zur Stadt und die deutliche Reduzierung des Personaleinsatzes in den einzelnen Sparten in Erwägung gezogen werden, wenn sie zur Erreichung von Konsolidierungsvorgaben erforderlich sind.“

Mit der Änderung soll deutlich gemacht werden, dass diese Konsolidierungsvorgabe nicht mehr diskutabel sei.

 

Herr Rudel erläutert, dass diese Änderung notwendig war. Für die SPD-Fraktion sei es weiterhin unverständlich, warum die Verwaltung trotz eines anderslautenden Votums des Aufsichtsrates der Theater gGmbH Schärfe in diesen Punkt gebracht und zur Verunsicherung beigetragen habe. Diese Schärfe wurde jetzt beigeschliffen. Grundsätzlich sei der konsensuale Weg der richtige Weg. Aus diesem Grund wurde seitens der SPD-Fraktion ein Änderungsantrag im nichtöffentlichen Teil zu der Vorlage eingebracht. Das Theater dürfe nicht aus den Sparbemühungen herausgenommen werden, aber müsse auch Unterstützungsleistung bekommen. Er fragt, inwieweit die Vorlage es erlaube, im Bereich des Theaters betriebsbedingte Beendigungskündigungen auszusprechen und wie der im Jahr 2015 geschlossene Personalüberleitungsvertrag in Übereinstimmung zu bringen sei. Er zitiert § 2 Abs. 3 Personalübernahme: „Die Gesellschaft wird solange keine Kündigung, Änderungskündigung sowie Nichtverlängerungserklärung gem. Normalvertrag Bühne aus betriebsbedingten Gründen gegenüber den Beschäftigungen aussprechen, wie ein Beschluss des Rates der Stadt über den Ausschluss solcher Kündigungen besteht.“ Mit diesem Beschluss sollten sehr wohl Beendigungskündigungen aufgrund einer nicht mehr vorhandenen Tätigkeit ausgesprochen werden. Dies sei mit dem 2015 geschlossenen Tarifüberleitungsvertrag nicht in Übereinstimmung zu bringen. Diesbezüglich wünsche er sich Aufklärung.

 

Herr Röspel berichtet, dass im April 2016 ein Beschluss gefasst und deutlich festgelegt worden ist, wie die Theater gGmbH Einsparungen zu vollziehen habe. Der Oberbürgermeister habe soeben mitgeteilt, dass eine brisante Formulierung im Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung zurückgenommen wurde. In der Projektgruppe befinde man sich jetzt auf einem Weg, die im Frühjahr beschlossenen Zielvorgaben einzuarbeiten und zu bestätigen. In der Presse habe er gelesen, dass die SPD auf die Sparbremse trete und einen Antrag vorbereitet habe, welcher nicht erschienen ist. Stattdessen lege die SPD-Fraktion heute im nichtöffentlichen Teil ein Änderungsantrag zur finanziellen Ausstattung vor. Seinerzeit wurde durch Herrn Thieser mitgeteilt, dass Ratsbeschlüsse keine Diskussionsgrundlage seien. Der Aufsichtsrat sollte seine Hausaufgaben zusammen mit der Geschäftsführung erfüllen. Die CDU-Fraktion würde gerne den Wirtschaftsplan 2016/2017 gemeinsam verabschieden, damit die Geschäftsführung zusammen mit der Projektplanung die Finanzplanung der nächsten fünf Jahre überarbeiten könne. Er wünscht sich, das Theater als Musiktheater zu erhalten. Der Antrag der SPD-Fraktion werde durch die CDU-Fraktion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung  zurückgewiesen, weil keine erkennbaren neueren Dinge formuliert werden. Er appelliert an alle Ratsmitglieder, gemeinsam für das Theater dem Wirtschaftsplanes 2016/2017 zuzustimmen.

 

Herr Hentschel merkt an, dass die Vorlage für die Fraktion DieLinke. aufgrund des Themas der betriebsbedingten Kündigungen nicht tragbar sei. Lt. Gesellschaftervertrag haben die Mitarbeiter ein Rückkehrrecht zur Stadt Hagen. Er befürchtet, dass das Rückkehrrecht zur Stadt Hagen sehr eingeschränkt sei. Im Gesellschaftervertrag werde angegeben, dass die Mitarbeiter bei Konkurs ein Rückkehrrecht hätten. Von einem Konkurs werde noch lange nicht gesprochen. Es müsse deshalb geklärt werden, ob dieses Rückkehrrecht überhaupt greife.

 

Herr Sondermeyer macht deutlich, dass die Kultur ein Bildungsauftrag habe. Das Theater habe diesen Bildungsauftrag und auch den Integrationsauftrag bisher hervorragend ausgeübt. Diese Dinge dürften nicht den Finanzen untergeordnet werden.

 

Herr Riechel teilt mit, dass es einen Ratsbeschluss mit Konsolidierungsvorgabe gebe, zu dem Umsetzungsvorschläge zu entwickeln seien. Dabei sei man offensichtlich auf einem guten Weg und die Signale hierzu positiv. Den Rahmen dazu setze der vorliegende Wirtschaftsplan. Die Spitze, die zu Irritationen hätte führen können, wurde seitens der Verwaltung aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen. Die SPD-Fraktion habe kurzfristig einen eigenen Änderungsantrag eingebracht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält diesen Änderungsantrag für überflüssig. Vier bis sechs der dort genannten Beschlusssätze seien bereits so in der Wirtschaftsplanvorlage enthalten. Der Hinweis auf die Präambel zum Gesellschaftsvertrag sei längst vom Rat beschlossen. Der einzige substanzielle Vorschlag der SPD gegenüber der Verwaltungsvorlage sei die einmalige Reduzierung der Konsolidierungssumme. Dies könne mit Rücksicht auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes nicht beschlossen werden.

 

Herr Rudel erklärt, dass die Präambel in den Änderungsantrag mit aufgenommen worden ist, weil ein Teil des Rates die beschlossene Präambel bereits aus den Augen verloren habe. Der im April gefasste Beschluss sei in sich widersprüchlich.

 

Frau Hanning führt aus, dass das Leistungsangebot des Theaters durch einzelne Sparten gepflegt werde. Werde eine Sparte herausgenommen, verändere sich das Leistungsangebot des Theaters. 2013 wurde beschlossen, dass 1,5 Mio. € eingespart werden sollen, ohne vorher die Kürzungsbeträge und Maßnahmen zu ermitteln und zu diskutieren. Der Aufsichtsrat habe beschlossen, dass es möglich erscheine, ca. 400.000,00 € von den 1,5 Mio. € Kürzungssumme zu realisieren. Es gebe keine ernst zu nehmende Bewerbung für die dringend zu besetzende Stelle des Intendanten/der Intendantin, der/die unter derzeitigen Gegebenheiten mehr als 400.000,00 € für verantwortbar halte. Die betriebsbedingten Kündigungen seien nicht einheitlich diskutiert. Diese würden mit dem Theater für die Stadt eingeführt. Der Aufsichtsrat habe mehrfach betont, dass die Kürzungen nicht bis 2018 realisiert werden könnten. Deshalb müssen sie folgerichtig zurückgenommen werden. Die Sparvorgaben der Ratsbeschlüsse sollen über jegliche fachlichen künstlerischen Entwicklungen gestellt werden. Was sollte der Aufsichtsrat erarbeiten, wenn der Rat die Vorgaben für die Arbeit des Aufsichtsrates mache.

 

Herr Thielmann macht deutlich, dass der Sparbeschluss 2013 gefasst worden ist. In den letzten drei Jahren sei  im Rahmen einer Abwehrschlacht an dieser Sparvorgabe gearbeitet worden. Jetzt sei man auf dem richtigen Weg. Daher sollte der HSP-Beschluss, 1,5 Mio. € einzusparen, nicht herabgesetzt werden.

 

Herr Dr. Bücker erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie dieser Vorlage zustimmen und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion im nichtöffentlichen Teil ablehnen werden.

 

Herr Rudel spricht § 2 Abs. 3 des Personalüberleitungsvertrages an. Er bittet um Aufklärung, inwieweit es aus heutiger Sicht möglich sei, beim Theater Kündigungen durchzuführen. Er weist auf eine Pressemitteilung der FDP-Fraktion hin.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass mit der überarbeiteten Formulierung unter Punkt 3 der Ergänzungsvorlage 0461-1/2016 deutlich werden sollte, was gewollt sei. Die Optionen einer Rückkehr zur Stadt sollte nicht von vorne herein mit dem Hinweis negiert werden, dass eine Rückholung zur Stadt Kosten verursache. Alle vertraglichen Regelungen, die im Überleitungsvertrag sind sowie auch übrige Regelungen z. B. zu beteiligungsrechtlichen Tatbeständen, werden am Ende vollumfänglich bei allen Überlegungen einzuhalten sein. Bei der nachgeschärften Formulierung ging es darum, Denkverbote aufzuheben. Es werde über die Reduktion von Personal nachgedacht, aber ohne Kündigungen auszusprechen, die in der Arbeitslosigkeit enden.

 

Frau Kulla erläutert, dass durch die ganzen Äußerungen und Beschimpfungen heute und in zurückliegenden Sitzungen nicht nur das Theater, sondern auch das Ansehen der Stadt beschädigt werde. Man könne sich bei so einem Thema nicht profilieren. Sie bittet darum, Disziplin zu bewahren.

 

Herr Krippner merkt an, dass die SPD-Fraktion  den HSP-Beschluss, 1,5 Mio. € einzusparen, mitgetragen habe. Sie habe aber auch mitgeteilt, dass jede Maßnahme bei der Umsetzung einzeln angesehen und überprüft werde. Daher wurde die Sportstättennutzungsgebühr bei der Umsetzung ebenfalls abgelehnt. Bei der vorliegenden Einsparung wurde immer wieder von der Verwaltung eingefordert, dass ein Konzept vorgelegt werden soll. Hinsichtlich der Personaleinsparungen beim Theater sollte auch ein genaues Konzept vorgelegt werden, was genau geplant sei.

 

Herr König weist auf die tatsächliche Entwicklung hin. Im Jahr 2013 wurde ein globaler Kürzungsbeschluss über den Kulturetat von 2,25 Mio. € beschlossen. Es gab keinen konkreten Beschluss, 1,5 Mio. € beim Theater einzusparen, die Einsparung wurde auf den Kulturbereich bezogen. Dies wurde durch eine spätere Vorlage konkretisiert, bei der 10 % Kürzung für alle vorgegeben wurde. Danach wurde die Theater gGmbH gegründet, damit alles freier und selbstständiger entwickelt werden könne. Jetzt werde sich darüber gewundert, dass der Rat bestimmte Entscheidungen nicht durchsetzen könne. Die vorliegenden Schwierigkeiten müssten berücksichtigt werden. Es wäre kein Änderungsantrag eingebracht worden, wenn es bei den Beschlüssen des Aufsichtsrates geblieben wäre. Die Präambel wurde nicht zur Wiederholung zitiert, sondern deshalb, weil jetzt ein Beschluss mit dem Inhalt vorgelegt werde, dass möglichst alle Sparten erhalten werden sollen. Dies sei etwas anderes, als es bisher in der Präambel und in den Verträgen aufgeführt wurde, den der Rat mit der Theater gGmbH abgeschlossen hat.

 

Herr Krippner führt aus, dass es bei dem Personalkonzept nicht nur um die Rückführung in den Pool der Stadt Hagen ginge. Es gehe um tatsächliche Konsolidierung. Die Stellen, die besetzt werden müssen, müssten in Zukunft dann auch frei sein. Personal könne nicht beim Theater eingespart und der allgemeine Haushalt der Verwaltung erhöht werden.

 

Herr Hentschel erinnert an die Beantwortung seiner Fragen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Verwaltung bei allen Umsetzungskonzepten trotz der beschriebenen Zuständigkeit des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung darauf achte, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Regelungen im Überleitungsvertrag, tarifrechtlicher Regelungen und personalbeteiligungsrechtlicher Regelungen eingehalten werden.

 

Herr Hentschel weist darauf hin, dass im Gesellschaftsvertrag geregelt sei, wie mit dem Rückkehrrecht zur Stadt umzugehen sei. Diese Regelung im Vertrag sage aus, dass sie nur bei Insolvenz oder Konkurs greife. Er bittet um entsprechende Regelungen, dass das Rückkehrrecht auf jeden Fall vorhanden sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sichert zu, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen im Vertrag beachtet werden.

 

Herr Röspel macht deutlich, dass der Schwerpunkt der Diskussion auf Kündigung, Rückkehrrechte und Sonstiges gelegt werde. Es gehe heute um den Wirtschaftsplan 2016/2017 und um das von der Geschäftsführung vorzulegende Konzept.

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen

 

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