30.06.2016 - 5.33 Bebauungsplan Nr. 5/16 (673) Wohnbebauung Bruck...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 5/16 Wohnbebauung Brucknerstraße - Verfahren nach § 13a BauGB gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB  i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/16 Wohnbebauung Brucknerstraße liegt in der Gemarkung Hagen, im Stadtbezirk Mitte, nördlich der Brucknerstraße. Das Plangebiet liegt in Flur 3 und umfasst das Flurstück 633.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal des Jahres 2016 durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

14

 

 

CDU

18

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

3

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

46

Dagegen:

9

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage