30.06.2016 - 5.19 Neufassung der Stellplatzablösesatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass es in der Anlage 1 der Vorlage unter §2 (4) richtig lauten müsse: „Liegen zwei oder mehrere Voraussetzungen des § 2 (3)….. vor“. Ebenfalls muss der § 4 in § 3 Inkrafttreten berichtigt werden.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Hagen über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz nach § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzablösesatzung).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage