30.06.2016 - 5.22 Verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.22
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Sauerwein ist froh, dass mit dieser Vorlage einige Sozialdaten dieser Stadt erhoben und eine Übersicht gegeben wurde, wie sich die demografische Entwicklung in Hagen entwickelt. Hierfür spricht sie Frau Gleiß ihren Dank aus.
Herr Thieser regt an, die Informationen einer breiteren Bevölkerungsschicht zur Kenntnis zu geben.
Frau Kaufmann erklärt, dass die Broschüre sowohl im Seniorenbeirat, im Sozialausschuss und auch in anderen Gremien vorgestellt wurde. Die komplizierteren Themen wurden im Zusammenhang mit der Pflegebedarfsplanung dort intensiv diskutiert. Das Pflegestärkungsgesetz werde erst noch in Kraft treten. Die Auswirkungen werden sich dann im Laufe des neuen Jahres zeigen. Die Pflegebedarfsplanung wurde an vielen öffentlichen Stellen ausgelegt, so dass Bürgerinnen und Bürger diese kostenfrei mitnehmen können.
Beschluss:
- Der Pflegebedarfsplan für Hagen 2016 bis 2019 wird zur Kenntnis genommen.
- Dem im Pflegebedarfsplan festgestellten Bedarf für stationäre Pflegeangebote für die Jahre 2016 bis 2019 wird zugestimmt.
- Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Diese wird nur erteilt, wenn ein Bedarf für die Einrichtung auf der Grundlage der örtlichen verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW bestätigt werden kann. In der Bedarfsbestätigung kann festgelegt werden, in welchem Stadtbezirk der Bedarf besteht.
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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2,9 MB
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