16.06.2016 - 5.3 Bericht zur Haushaltslage

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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert den Bericht zur Haushaltslage, der als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist. Er berichtet, dass am heutigen Tag ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht stattgefunden hat. Dieses Gespräch wurde genutzt, um den Antrag auf Verschiebung auf das Jahr 2017 ausführlich zu erläutern und um eine Gleichbehandlung mit anderen Städten einzufordern. Mit der Kommunalaufsicht wurde abgestimmt, dass folgender Stand berichtet wird: Der Haushalt wurde vorgelegt. Die erste Prüfung der Kommunalaufsicht führte zu entsprechenden Nachfragen. Diesen umfangreichen Fragenkatalog hat die Verwaltung vor 10 Tagen erhalten, die Beantwortung der Verwaltung wurde der Bezirksregierung vorgelegt. Die Antworten werden durch die Bezirksregierung geprüft. Dies werde einige Wochen in Anspruch nehmen. Danach werde sich die Bezirksregierung zu dem Zahlenwerk und zu den Erfolgsaussichten des Antrages äußern. Die Bezirksregierung habe heute ausdrücklich bestätigt und betont, dass der eingeschlagene Weg der Stadt Hagen der richtige Weg sei. Ein nächstes Treffen soll nach den Urlauben in der ersten Augustwoche stattfinden.

 

Herr Rudel berichtet, dass er in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bereits nach einem Zeitstrahl gefragt habe. Er wollte wissen, in welcher Taktung und in welcher Reihenfolge die Kämmerei glaube, den Haushalt einzureichen, wann er abgearbeitet werden könne und wann erste Ergebnisse vorliegen. Im Laufe der Sitzung wurde darüber diskutiert, seine Fragen wurden jedoch nicht konkret beantwortet. Er fragt nach den Haushaltsplanungen und Taktungen.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass nicht vor der Sommerpause mit einer Entscheidung gerechnet werden könne. Auf Basis des heutigen Gespräches mit der Bezirksregierung rechne er unmittelbar nach der Sommerpause mit einer Entscheidung.

 

Herr Klinkert fragt, ob es zwischen der Genehmigung des Haushaltes und der Realisierung der Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsprogrammes einen Zusammenhang gebe, der die Maßnahmen des Förderprogrammes weiter hinausschiebe.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die Maßnahmen, bei denen unmittelbar zu erkennen sei, dass die Durchführung der Maßnahmen zu einer Entlastung des Haushaltes führe, durch die Bewilligungsstelle in Arnsberg freigegeben wurden.

 

Herr König fragt, ob die Stadt Hagen die letzte Stadt sei, die bisher keinen genehmigten Haushalt vorweisen könne. Er möchte wissen, inwieweit dies zu entsprechenden Konsequenzen der Stärkungspaktmittel führen könne.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass zum Stand 31.05.2016 von 19 Kommunen noch keine Genehmigungen zu den Haushalten vorlagen. Wenn sich die Genehmigung weiter verschiebe oder die Stadt Hagen die Genehmigung nicht erhalte, stelle sich der Ablauf nach dem Stärkungspaktgesetz wie folgt dar: Die Kommunalaufsicht müsse eine genaue angemessene Nachfrist setzen. Gemeinsam mit dem Rat müsste dann überlegt werden, ob man  dieser Aufforderung nachkommen möchte. Unabhängig davon würde die Verwaltung nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Bis zum 30.06. dürften Steuern erhöht werden. Danach sei dies nicht mehr möglich. Wenn die Stadt Hagen in diesem Jahr keinen genehmigten Haushalt bekäme, erhielte sie in diesem Jahr auch keine Stärkungspaktmittel. Diese verfallen nicht, sondern würden im nächsten Jahr nach einer Genehmigung ausgezahlt.

 

Herr Strüwer fragt, ob besondere Belastungen, wie z. B. durch die EU-Zuwanderer, auch anerkannt werden. 

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass dies gegenüber der Bezirksregierung deutlich gemacht wurde. Es gebe Städte im Ruhrgebiet, die eine höhere Zahl an Zuwanderern hätten. Es wurde auch deutlich gemacht, dass es im Jahr 2015 keine andere Stadt im Ruhrgebiet gab, die so eine deutliche Steigerung bei der Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren vorweisen konnte. Dies habe die Bezirksregierung entgegengenommen, aber weitergehende Äußerungen hierzu nicht getätigt.

 

Herr König habe dem Personalbericht entnommen, dass die Rückstellungen für Urlaub und Überstunden wieder anwachsen. Er fragt, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Überstunden auch ausgezahlt werden. Er bittet um eine Darstellung, damit eingeschätzt werden könne, ob Rückstellungen abgebaut werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine entsprechende Darstellung zu.

 

Herr Thieser fragt, mit welcher Strategie die Verwaltungsführung den radikalen Abbau der Überstunden innerhalb der Stadtverwaltung zur Minimierung der Rücklagenverpflichtung plane.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine Beantwortung zu.

 

Frau Hanning fragt, ob davon ausgegangen werde, dass 100 % der zugewanderten Rumänen und Bulgaren aus kommunalen Mitteln finanziert wurden. Es erschließt sich ihr nicht, wie diese sonst in Anrechnung gebracht werden sollten.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass nur diejenigen beziffert wurden, die sich in Bedarfsgemeinschaften befinden. Es handele sich um den Anstieg in den Bedarfsgemeinschaften.

 

Frau Hanning fragt, ob die Bedarfsgemeinschaften durch die Zuwanderung der Rumänen und Bulgaren insgesamt angestiegen seien und dies vorgebracht wurde, damit eine Anrechnung erfolgt.

 

Herr Gerbersmann zitiert ein Schreiben an die  Bezirksregierung: „Das Jobcenter Hagen verzeichnet in NRW-Vergleich die mit Abstand höchsten Zuwächse im Vergleich zu vorher bei den Rumänen bei der Anzahl von Personen in Bedarfsgemeinschaften. Die Steigerung liegt in Hagen bei 517,9 %. Den zweithöchsten Anstieg hat das Jobcenter Remscheid mit 262,5 % zu verzeichnen. Dies verdeutlicht den exorbitanten und plötzlichen Anstieg dieser Personengruppe in Hagen. Die Problematik der Stadt Hagen im Vergleich zu anderen Kommunen liegt dabei nicht in erster Linie an der absoluten Zahl der Hilfeempfänger, sondern an der rasanten Steigerung des Jahres 2015, die so keinesfalls vorhersehbar war und die keine Maßnahmen zur Gegensteuerung möglich machte. Im Gegensatz zu vielen anderen Jobcentern ist die Arbeitslosenzahl in Hagen durch solche Effekte leider nicht gesunken und die Kosten der Unterkunft steigen trotz guter Konjunkturlage weiter an. Die Belastung durch EU-Ausländer in den KdU Kosten betragen für die Stadt Hagen etwa 6,6 Mio. €.

 

Herr Rudel macht deutlich, dass alle einen genehmigungsfähigen Haushalt erreichen möchten. Der SPD-Fraktion gehe es um die Sache. Nach der Bezirksregierung müsse sich das Innenministerium mit der Thematik auseinandersetzen. Es bestehe der große Wunsch, dass der Haushalt auch dort positiv beschieden werde, damit die Stadt Hagen entsprechende Zahlungen erhalte.

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen

 

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