10.11.2005 - 3 Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Hauck und Frau Hobein geben eine ausführliche Darstellung des thematischen Konzeptes des Parks. Frau Priester-Büdenbender begrüßt das Projekt sehr und regt an, anstehende Knackpunkte hart und fair zu diskutieren. Auch Frau Kuschel-Eisermann beurteilt das Projekt positiv, hinterfragt die große Grenzziehung und den Begriff “Park” im engeren Sinne und regt an, die Verwaltung zu beauftragen, einen Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplan zur Durchführung des Projektes zu erarbeiten. Frau Hobein und Herr Hauck erläutern, es sei ein flexibler Kostenplan angedacht. Der Park entspreche einem geschlossenen Park, in dem öffentlich zugängliche und geschlossene Bereiche beisammen liegen. Herr Hauck erläutert auf die Frage von Frau Kingreen, die Planung werde anhand vorgeschriebener Schritte  wie TÖB- und Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ein Kostenplan werde im Rahmen der Untersuchungen vorgelegt, mit der etwa Ende nächsten Jahres gerechnet werden könne. Es werde derzeit von Kosten in Höhe von 200.000,- €, bzw. einem Eigenanteil von 40.000,- € gerechnet.

 

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Beschluss:

a)       Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”

b)       Das Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey verbunden sind.

Grenzen des Gebietes

Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der Weststraße bis zur Dortmunder Straße

Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße (Niedernhofstr. 29)

Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen

Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.

 

d)       Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.

 

Ergänzung des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplan zur Durchführung des Projektes zu erarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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