29.06.2016 - 3 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 29.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Ciupka lobt das erfolgreiche Geschäftsjahr 2015 des HABIT.
Herr Dr. Deussen erläutert kurz den Bilanzgewinn des HABIT in Höhe von 408.356,52€. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stellte Herr Dr. Deussen fest, dass es durch die ordentliche und sehr gewissenhaft Arbeit des Rechnungswesens keinerlei Anhaltspunkte für Einwendungen gibt. Lediglich regt Herr Dr. Deussen an, die Regelungen der Verfahrensanweisungen von den aktuellen Einzelanweisungen im Rahmen des internen Kontrollsystems in ein geschlossenes Paket zu übernehmen.
Herr Voigt erkundigt sich, wo in dem Jahresabschluss die im Jahr 2015 zur Haushaltskonsolidierung an die Stadt Hagen überwiesenen 500.000€ aus der DMS-Rücklage Berücksichtigung finden. Ebenso fragt Herr Voigt, ob dem HABIT weitere Mittel zur Verfügung stehen um den Kämmerer der Stadt Hagen finanziell zu unterstützen.
Herr Dr. Deussen erläutert, dass Forderungen gegenüber der Stadt Hagen offene Forderungen in Höhe von 3.070.000€ vorliegen. Die sind auch in der Bilanz aufgeführt.
Herr Thurau korrigiert, dass die entsprechenden Mittel im Jahr 2014 der Stadt Hagen zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Mittel in entsprechender Höhe vorhanden.
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2015 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 408.356,52 Euro wird der zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ zugeführt.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2016 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
276,3 kB
|
