28.06.2016 - 6.17 Bebauungsplan Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Asche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.17
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Hoffmann fragt nach, aus welchem Grunde die Wegeverbindung zwischen der Ascherothstraße und der Emster Straße, die im alten B-Plan festgesetzt ist, nicht zustande gekommen sei.
Herr Grothe führt aus, dass dies nicht mehr nachvollziehbar sei. Die Stadt habe diese Wegeverbindung nicht realisiert und sie wurde aus der Bevölkerung auch nicht eingefordert.
Herr Ludwig führt aus, dass es wohl Gründe gegeben habe, diese Grünfläche zu erhalten. Weshalb man diese Wegeverbindung jetzt nicht mehr umsetzen möchte, kann er nicht nachvollziehen. Deshalb werde er sich hier gegen eine Nachverdichtung der Wohnbebauung aussprechen.
Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Ascherothstraße / Emster Straße - Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/16 Wohnbebauung Ascherothstraße / Emster Straße liegt in Eppenhausen, im Stadtbezirk Mitte, zwischen der Ascherothstraße und der Emster Straße sowie gegenüber dem Starenweg. Das Plangebiet liegt in Flur 9 und umfasst das Flurstück 184.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächsten Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im 4. Quartal des Jahres 2016 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,8 kB
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