10.11.2005 - 8 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 10.11.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Stellungnahmen, zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise
im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7
BauGB.
Die
Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung Hasencleverstraße, Änderung nach §13 BauGB und
die Begründung vom 18.08.2005 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) und der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 18.08.2005 wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der zu ändernde Bereich umfasst das Plangebiet des
rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung
Hasencleverstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Voraussichtlicher Ablauf des
Verfahrens:
Rechtskraft mit der
Veröffentlichung im Dez. 2005 bzw. Jan. 2006
