08.06.2016 - 5.2 Neufassung der Stellplatzablösesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 08.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Kirchhoff stellt die Vorlage ausführlich vor.
Hinweis der Schriftführerin:
Herr Kirchhoff verweist auf die der Vorlage angehängten Anlage 1 auf Seite 3 – so müsse der irrtümlich benannte „§ 4 Inkrafttreten“ in „§ 3 Inkrafttreten“ umbenannt werden und übergibt der Geschäftsführung eine berichtigte Ausfertigung.
An der nachfolgenden Erörterung nehmen die Herren Dahme, Neuhaus, Schulz, Schmitz, Huyeng, Hoffmann und von der Verwaltung Herr Kirchhoff teil.
Herr Neuhaus möchte wissen, ob mit Änderung der Satzung die Stadt nun mit Mindereinnahmen rechnen müsse.
So handelt es sich bei den Einnahmen aus Stellplatzablösebeträgen um eine grobe Schätzung, da für die Zukunft keine konkreten Aussagen darüber getroffen werden können. Auch sei dies nicht beeinflussbar.
Herr Kirchhoff sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.
Aufgrund von neuen Ansiedlungen könne ein Weniger an Stellplatzablösebeträgen aber ein Mehr an Steuereinnahmen bedeuten, so Herr Dahme.
Auch Herr Schulz stellt als Vorteil die Ansiedlung von Gewerbe und Geschäften in den Vordergrund.
Herr Schmitz nimmt an, dass die Neufassung sogar zu Mehreinnahmen führen könnte. Darüber hinaus sehe er es als Unterstützung des Einzelhandelskonzeptes.
Die Neufassung, so Herr Hoffmann, sei seit langem überfällig und notwendig.
Darüber hinaus ergibt sich kein weiterer Diskussionsbedarf.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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535,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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457,8 kB
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