09.06.2016 - 4.2 Neufassung der Stellplatzablösesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 09.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatterin: Frau Tenne-Pinkvoss
Im Rahmen ihrer Berichterstattung weist Frau Tenne-Pinkvoss auf redaktionelle Fehler in der Anlage 1 zur Vorlage hin und bittet, folgende Änderungen vorzunehmen:
- In § 2 Abs. 4 muss der in Zeile 1 zitierte § richtig „ 2(3)“ heißen.
- Der § 4 muss richtigerweise § 3 lauten.
In der anschließenden Diskussion, an der sich die Herrn Schmidt, Leisten, Voss und Glod beteiligen, beantwortet Frau Tenne-Pinkvoss Nachfragen zu dem neuen Satzungsentwurf.
Danach sei ein Großteil der Geschäfte in der Hohenlimburger Innenstadt nach § 2 (3) d zu beurteilen und es könnte zusätzlich die Regelung in § 2 (4) greifen.
Bei dem Begriff „Bauvorhaben“ handele es sich im Sinne der Landesbauordnung um ein Neubauvorhaben oder eine wesentliche Nutzungsänderung, z.B. von Drogerie in Getränkemarkt.
Bei einem Wechsel der Nutzung, z.B. von Bäckerei in Schuhfachgeschäft und wieder in Bäckerei sei keine erneute Abgabe fällig. Bei dem Wechsel einer Nutzung in ein Nachbargebäude könnte jedoch eine Stellplatzablöseverpflichtung ausgelöst werden. Dies sei von der vorherigen Nutzung in dem Nachbargebäude und von einer Einzelfallprüfung abhängig. Bei einem höheren Stellplatzbedarf sei aber nur die Differenz gegenüber der Verpflichtung aus der bisherigen Nutzung an der Stelle abzulösen.
Frau Tenne-Pinkvoss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Landesbauordnung derzeit angepasst werde und die Möglichkeit bestehe, dass den Kommunen ein größerer Spielraum eingeräumt werde.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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535,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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457,8 kB
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