25.05.2016 - 8.2 Bebaungsplanverfahren Nr. 8/10 (623) -Südufer H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aus Sicht von Herrn Erlmann sei der Satz in der Vorlage, dass der Betrieb und die Erschließung der Verladestation im Konflikt zu den städtischen Planungen standen, nicht angebracht gewesen.

 

Frau Roth entgegnet, dass die Formulierung vielleicht etwas unglücklich gewählt worden sei, der Konflikt jedoch bestand.  Auf der Bahnfläche sollte eine Verladestrecke stattfinden und im Vorbereich war eine Freizeitnutzung angedacht. Bei der Erschließung  hätte es zu Schwierigkeiten  kommen können.

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/10 (623) dufer Hengsteysee-, sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 24.02.2011.

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss)

 

Das Plangebiet liegt entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Starße, der DB Strecke Hagen Schwerte / Hagen Siegen und dem in das Plangebiet mit einbezogenen Freibad Hengstey an der Seestraße.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke:

 

Gemarkung Boele, Flur 1:

48 (tlw.), 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 79, 80, 81, 85, 90, 91, 92, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 120, 122, 123, 124, 125 und 126.

 

Gemarkung Boele, Flur 2:

9, 10, 14, 15, 16, 19, 130, 131, 133, 134, 136, 152, 187, 192 (tlw.), 213, 419 (tlw.) und 420.

 

Gemarkung Boele, Flur 29:

13 (tlw.), 70 (tlw.), 71, 72, 73, 130 und 131.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:2000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=231757&selfaction=print