10.05.2016 - 2.1 Anfrage gem. § 5 GeschO seitens der SPD-Fraktio...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Grothe führt aus, dass die 4 gestellten Fragen Maßnahmen der Wohnungsbaugesellschaft betreffen. Es gab dazu Gespräche zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Stadtverwaltung. Zum Teil sind die Maßnahmen genehmigungspflichtig, wie der Einbau von Aufzügen, während eine Fassadensanierung keiner Genehmigung bedarf. Balkone sind nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie neue Abstandsflächen auslösen.

Dass der Wohnungsverein im großen Rahmen die Häuser im Bereich Am Großen Feld saniert, wir durchaus positiv gesehen.

Es wurde recherchiert, dass die gefällten Bäume nicht als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme gepflanzt oder anderweitig festgesetzt wurden.

Im Bereich der Gerhart-Hauptmann-Straße gab es eine Bauvoranfrage mit dem Ziel ein 8 Geschossiges Wohngebäude zu errichten. Diese wurde aber zwischenzeitlich zurückgezogen. Aufgrund fehlender Mittel bei der Wohnungsbaugesellschaft sind zurzeit keine weiteren Maßnahmen geplant.

Im Frühjahr wurden mehrfach Gespräche mit dem Wohnungsverein geführt. Deshalb kann Herr Grothe sich eine Beteiligung der Bürger im Herbst vorstellen.

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Beschluss:

 

Der mündliche Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=231659&selfaction=print