10.05.2016 - 6.1 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meier führt aus, dass sich die Fraktion nochmals mit den Abstandwerten auseinander gesetzt habe und diesem Vorschlag jetzt zustimmen würde. Wenn rein rechtlich Vorrangzonen ausgewiesen werden sollen, dann müsse man Flächen anbieten. Dies ist mit den in der Vorlage gewählten Abständen recht gut gelungen.

Herr Reinke erläutert, dass auch in der CDU-Fraktion dieses Thema intensiv beraten wurde. Herr Reinke verweist auf die Beschlüsse aus der BV-Hohenlimburg und BV-Eilpe-Dahl. Was in der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg nicht näher betrachtet wurde, ist das Umfeld des Schlosses Hohenlimburg. Die BV-Hohenlimburg hat einen weitergehenden Beschluss bezüglich der Abstände gefasst, ohne näher auf das Schloss einzugehen.

Aus diesem Grunde wird ein Antrag eingebracht, sich mit den Auswirkungen auf das Schloss Hohenlimburg auseinanderzusetzen und dies zu visualisieren.

Herr Klinkert weist darauf hin, dass die Bedenken und Anregungen der Bürger ernst genommen und eingehend diskutiert wurden. Trotzdem ist Herr Klinkert der Meinung, dass mit dieser Vorlage ein ausgewogener Kompromiss gefunden wurde und er werde dem zustimmen. Was den Ergänzungsantrag der CDU betrifft, dieser bezieht sich auf die Zone 5, dem könne man sich anschließen.

Herr Arnusch führt aus, dass der Antrag von seiner Seite aus mitgetragen wird.

Herr Meier erläutert, dass man sich diesem Antrag anschließen könne. Er weist darauf hin, dass im Antrag von einem Abstand von 1000 m ausgegangen wird. In der Vorlage sind aber nur 750 m gefordert.

Hierzu erläutert Herr Bleja, die diskutierten 1000 m Abstand sind speziell  auf das Schloss Hohenlimburg ausgerichtet. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt 750 m.

Herr Meier fragt nach, welche Abstände denn sonst bei Sondersituationen gelten.

Herr Dr. Ramrath führt aus, es komme darauf an, welche prägenden historischen Gebäude oder Landschaftsbestandteile zu schützen sind. Für solche Situationen können abweichende Sonderabstände angenommen werden.

Herr Meier erklärt, vor diesem Hintergrund könne man den Antrag mittragen.

Herr Schmidt würde sich dem Antrag der CDU anschließen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung allerdings nicht folgen. Herr Schmidt äußert sich dahingehend, dass man sich an der Siedlungsstruktur orientiert. Dies führt dazu, wenn man 1000m Abstand zugrunde legt, dass nur noch relativ kleine Flächen ausgewiesen werden. Er führt aus, dass man den Bürgern aus Dahl von Seiten des Oberbürgermeisters zugesagt habe, dass man sich an den Abständen des RVR orientiert. Die hier angeführten 750m liegen deutlich unter dem, was in den neuen Bundesländern beschlossen wurde.

Herr Grothe sagt eine Prüfung zu, weist aber darauf hin, dass er die Problematik der Sichtfenster aus anderen Kommunen kenne. Denn die Auswahl der Sichtfenster und die Nabenhöhe ist entscheidend dafür, was man in der Örtlichkeit und bei der Visualisierung wahrnimmt. Herr Grothe spricht sich dafür aus, den Grundsatzbeschluss zu fassen, um das Verfahren weiter führen zu können und die Visualisierung parallel zu betreiben.

Herr Bögemann weist auf die Sondersitzung des Umweltausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und Landschaftsbeirates hin. In dieser wurde die ASP II vorgestellt. Dabei wurden die Risikobereiche aufgeführt, welche im weiteren Verfahren noch einmal zu überprüfen sind.

Herr Reinke erwähnt die Diskrepanz zwischen dem Beschluss der BV-Hohenlimburg und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Insofern wäre der Antrag ein Kompromiss, erst einmal diese Dinge dargestellt zu bekommen, bevor man über den Beschlussvorschlag entscheidet.

Herr Bleja spricht sich dafür aus, den Grundsatzbeschluss zu fassen. Dies wäre die Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, um die Unterlagen für das weitere Verfahren zusammenstellen zu können.

Für die Visualisierung werden noch Informationen über Standorte und Höhe der Anlagen von den Investoren benötigt um realistische Aussagen darstellen zu können. Das Amt für Geoinformation wird gebeten die Planung mit einem Computermodell darzustellen.

Herr Dr. Ramrath führt aus, sein Vorschlag sei, nicht  den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, sondern nur den Kriterienkatalog zu befürworten.

Herr Schmidt fragt nach, da zwei Punkte zur Abstimmung stehen, einmal der Kriterienkatalog und dann der Beschlussvorschlag der CDU, ob man über diese getrennt abstimmen könne.

Herr Thieser spricht sich dafür aus, den Punkt 1 der Verwaltungsvorlage und den Antrag der CDU zu beschließen. Er weist daraufhin, dass diese Diskussion doch schon recht lange geführt wird und man doch bald zu einer Grundsatzentscheidung kommen solle.

 

Herr Dr. Ramrath formuliert einen Beschlussvorschlag,

 

Punkt 1

 

Der Stadtentwicklungsausschuss befürwortet den neuen Kriterienkatalog (Anlage 2) gemäß der Verwaltungsvorlage. Den weiteren Arbeitsschritten, wie von der Verwaltung vorgesehen, wird zugestimmt.

 

Punkt 2

 

Die Verwaltung wird beauftragt, betreffend die potenzielle WEA-Zone 5 visuell darzustellen (Bildmontage, Computersimulation), um die optische Bedrängung der WEAs im Bereich des historisch herausragenden Gebäudes Schloss Hohenlimburg (Sondersituation) einschätzen zu können. Dazu soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern angenommen werden. Darzustellen ist ferner …

 

  1. … die Wirkung der unterschiedlichen gängigen WEA-Nabenhöhen …
  2. … auf unterschiedlichen Höhenlinien innerhalb der Zone 5

 

… um einschätzen zu können, welches touristische Panorama sich den Besuchern Hohenlimburgs bzw. welcher Blick sich den Anwohnern künftig bieten wird und welche Rolle die WEA-Anlagen dabei spielen werden.

Reduzieren

Beschluss:

 

Punkt 1

 

Der Stadtentwicklungsausschuss befürwortet den neuen Kriterienkatalog (Anlage 2) gemäß der Verwaltungsvorlage. Den weiteren Arbeitsschritten, wie von der Verwaltung vorgesehen, wird zugestimmt.

 

Punkt 2

 

Die Verwaltung wird beauftragt, betreffend die potenzielle WEA-Zone 5 visuell darzustellen (Bildmontage, Computersimulation), um die optische Bedrängung der WEAs im Bereich des historisch herausragenden Gebäudes Schloss Hohenlimburg (Sondersituation) einschätzen zu können. Dazu soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern angenommen werden. Darzustellen ist ferner …

 

  1. … die Wirkung der unterschiedlichen gängigen WEA-Nabenhöhen …
  2. … auf unterschiedlichen Höhenlinien innerhalb der Zone 5

 

… um einschätzen zu können, welches touristische Panorama sich den Besuchern Hohenlimburgs bzw. welcher Blick sich den Anwohnern künftig bieten wird und welche Rolle die WEA-Anlagen dabei spielen werden.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Punkt 1

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

5

Enthaltungen:

0

 

 

Punkt 2

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen