12.05.2016 - 5.13.1 Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die derzeit gültige Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden wird wie folgt geändert: 

 

Die Regelung in § 2 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt:

 

r die Durchführung von Veranstaltungen durch politische Parteien, politische Vereinigungen und sonstige politische Gruppierungen oder politisch tätige Einzelpersonen werden Schulräume und Schulgelände der Stadt Hagen nicht zur Verfügung gestellt.“

 

  1. Die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden sowie für die außersportliche Nutzung von städtischen Mehrzweckhallen und der Karl-Adam-Halle vom 28. Oktober 2014 wird entsprechend angepasst, indem in der Ermäßigungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 die Worte „politische Parteien“ gestrichen werden.

 

  1. Der Widmungszweck von Schulen, die sich in Trägerschaft der Stadt Hagen befinden, wird für die Zukunft entsprechend eingeschränkt. Bei seiner Entscheidung macht sich der Rat die im Begründungsteil dieser Vorlage enthaltenen Ermessenerwägungen zu Eigen.

 

 

  1. Die Änderungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der  

        neu gefassten Regelungen in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Der Beschluss erfolgte zu der Vorlage 0240-1/2016

 

 

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