12.05.2016 - 5.13 Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert die Position der Verwaltung zu dieser Vorlage.

 

Herr Thielmann nimmt zur Kenntnis, dass die AfD eine demokratisch gewählte Gruppierung ist. Daher habe sie von den bisherigen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und eine Veranstaltung abgehalten. Seines Erachtens sollten politische Parteien auch in Schulgebäuden Veranstaltungen abhalten, aber zu den ganz normalen Gebühren. Diesbezüglich sollte es keine Sonderregelungen geben. Die FDP-Fraktion werde daher die Punkte 2. + 4. zustimmen und die Punkte 1. + 3 ablehnen.

 

Herr Strüwer erklärt, dass die Abstimmung innerhalb der CDU-Fraktion frei gegeben wurde. Die Punkte 2. + 4. müssten aus formalen Gründen beschlossen werden.

 

Herr Rudel erläutert, dass die SPD-Fraktion sich ähnlich verhalte. Er bittet darum, dass über die Punkte einzeln abgestimmt wird. Die Diskussion zu diesem Thema habe bereits zu einer ausreichenden Sensibilität geführt.  Weitere Regularien seien daher nicht erforderlich. Er weist darauf hin, dass nicht in allen Stadtteilen ausreichende Versammlungsräume außerhalb der Schulen vorhanden sind.

 

Herr Eiche führt aus, dass das Thema ausreichend erörtert worden ist. Die AfD sei aus bekannten Gründen (Bedrohungsgründen) ausgeschlossen, private Räume zu bekommen. Daher seien sie darauf angewiesen, städtische Räumlichkeiten zu nutzen. Wenn eine Satzung Parteien komplett ausschließe, könnte dies eine Kollision mit Art. 21 GG geben. Hiernach wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Daher müsse Politik überall und auch in Schulen zur Diskussion stehen. Hinsichtlich der Kosten merkt er an, dass sich die kleinen Parteien nicht so viel erlauben können, wie die großen Parteien. Daher fand er eine Ermäßigung durchaus gerechtfertigt. Er bittet darum, den Antrag abzulehnen.

 

Herr Hentschel merkt an, dass dann auch andere rechte Parteien, die nicht verboten sind, dieselben Rechte haben, Veranstaltungen in Schulen durchzuführen, wenn die Vorlage nicht beschlossen wird.  Heute ginge es darum, welche Regelung der Rat der Stadt Hagen für seine städtischen Schulen treffe. Daher könne er den Bezug zu Art. 21 GG nicht nachvollziehen. Er sehe keinen Verstoß. Er bittet darum, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Herr Klinkert erläutert, dass in der Fraktion Hagen Aktiv zunächst große Sympathie für den Vorschlag der Verwaltung bestand, politische Parteien ganz aus Schulräumen auszuschließen. Inzwischen habe sich die Meinung nach intensiver Diskussion gewandelt. Es sei eine Geschmacklosigkeit, dass die AfD ausgerechnet in das Ricarda-Huch-Gymnasium wollte. Die Geschmacklosigkeit steigerte sich, als die AfD in Düsseldorf die Räume des Geschwister-Scholl-Gymnasiums nutzen wollte. Solche Dinge setzten sich fort. Sie fordern jetzt alle demokratischen Kräfte auf, sich mit der AfD inhaltlich auseinander zu setzen und über das Parteiprogramm zu diskutieren. Wenn dies in öffentlichen Schulen geschehe, sei es ihnen recht, da es in Hagen wenige Versammlungsräume gibt. Das Abstimmverhalten von Hagen Aktiv zu dieser Vorlage sei vergleichbar mit dem der FDP-Fraktion.

 

Herr Riechel macht deutlich, dass ein bestehendes System nicht durch so eine Situation zerstört werden sollte. Die Nutzung von öffentlichen Räumen stehe den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt zu. Daher stehe dies auch den demokratisch gewählten Parteien zu. Die Ermäßigungsregelungen sollten gestrichen werden.

 

Herr Dr. Geiersbach erinnert daran, dass Schulaulen in den 50 und 60er Jahren mit dem Ziel errichtet wurden, schulische Nutzungen weit zu übersteigen. Das soziale und kulturelle Leben einer Stadt sollte bereichert werden. Dies gelte insbesondere auch für historisch für die Aula des Ricarda-Huch-Gymnasiums. Eine Beschränkung für schulische Zwecke insbesondere in Aulen sollte daher nicht erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über die Punkte 1. + 3. sowie 2. + 4 getrennt abstimmen.

 

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Beschluss:

1. Die derzeit gültige Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden wird wie folgt  geändert:

 

Nach § 2 wird folgender § 2 a neu eingefügt:

 

„§ 2 a Vergabe von Räumen und Schulgelände an politische Parteien etc.

 

r die Durchführung von Veranstaltungen durch politische Parteien, politische Vereinigungen und sonstige politische Gruppierungen oder politisch tätige Einzelpersonen werden Schulräume und Schulgelände der Stadt Hagen nicht zur Verfügung gestellt.“

 

3. Der Widmungszweck von Schulen, die sich in Trägerschaft der Stadt Hagen befinden, wird für die Zukunft entsprechend eingeschränkt. Bei seiner Entscheidung macht sich der Rat die im Begründungsteil dieser Vorlage enthaltenen Ermessenserwägungen zu Eigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

14

 

CDU

5

14

 

ndnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

3

 

 

AfD

 

2

 

FDP

 

2

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

-

-

-

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

9

Dagegen:

44

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

2. Die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden sowie für die außersportliche Nutzung von städtischen Mehrzweckhallen und der Karl-Adam-Halle vom 28. Oktober 2014 wird entsprechend angepasst, indem in der Ermäßigungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 die Worte „politische Parteien“ gestrichen werden.

 

4. Die Änderungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der neu gefassten Regelungen in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

12

2

 

CDU

18

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

 

2

 

FDP

2

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

1

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

-

-

-

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

46

Dagegen:

7

Enthaltungen:

0

 

 

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