12.05.2016 - 5.10 I. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inansp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eiche merkt an, dass die Verwaltung den Betrag unter der Berücksichtigung der jeweiligen Vorjahresdeckung respektive der Unterdeckung durch Nichteinforderung von Beträgen der Krankenkassen kalkuliert. Er fragt, ob im Zusammenhang mit den Rückständen von ca. 3,8 Mio. € mit einer Zahlung zu rechnen sei, insbesondere in welchem Zeitraum und in welchen Höhen. Der Betrag werde anhand des bereinigten Gebührenbedarfes ermittelt, in dem die Beitragsrückstände der Krankenkassen mit einkalkuliert seien. Auf diesem Wege würde die Feuerwehr den Beitragsrückstand sowohl von den Krankenkassen zurückerstattet bekommen, als auch über die erhöhten Beträge einfordern. Er fragt, ob der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht zu hoch kalkuliert sei oder ob diese Mehreinnahmen über die nächsten Jahre insbesondere durch Beitragssenkungen abgeschrieben werden, da Überschüsse nicht erwirtschaftet werden dürfen. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Hentschel weist darauf hin, dass diese Fragen im HFA bereits beantwortet worden sind.

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Beschluss:

Der I. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 23.04.2014 wird, wie in Anlage 1 zur Vorlage 0190/2016 dargestellt, beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.06.2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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