04.05.2016 - 6.2 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 04.05.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt möchte den Vorschlag der BV-Hohenlimburg übernehmen und geht auf die Abstandsregelungen in anderen Bundesländern ein, die 1.000 Meter und mehr bei Wohngebieten ausweisen. Dies sei im Sinne der Bürger, die Schutz erwarten.
Herr Plahr stimmt dem Beschlussvorschlag der Vorlage prinzipiell zu, auch und gerade in Bezug auf den Infraschall. Da in Hagen aber nur sehr wenige Flächen zur Verfügung stehen, ist auch eine Begrenzung unter 1.000 Meter denkbar, da es sonst zu Einzelfallentscheidungen kommen würde. Hagen sei der falsche Ort für Windkraftanlagen, daher sei die Verwaltungsvorlage die einzig sinnvolle Lösung. Herr Panzer betont, dass die Regelungen, die beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern gelten, nicht in Hagen übernommen werden könnten, da Hagen ganz anders bebaut sei. Hier müssten andere freie Flächen sorgfältig überprüft werden. Entsprechende Regelungen müssen getroffen werden, um Einzelprüfungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu vermeiden.
Herr Bleja gibt zu bedenken, dass die freien Flächen in Hagen keine andere Möglichkeit der Abstandsregelungen vorgeben, daher müsse ein Kompromissvorschlag getroffen werden. Einige Räume würden zwar belastet, andere aber wiederum freigehalten. Für Herrn Bleja stellt sich die Frage, ob auf Planungsrecht verzichtet werden soll und dadurch Einzelanträge genehmigt werden müssten.
Beschluss:
- Der Rat beschließt, den neuen Kriterienkatalog (Anlage 2) und die darin u. a. festgelegten Abstände zwischen potentiellen WEA-Konzentrationszonen und der Wohnbebauung als weiche Tabuzonen (750 m zum Wohnen im Innenbereich, 400 m zum Wohnen im Außenbereich und 550 m zu Mischgebieten). Dadurch fallen die bisherigen potentiellen Zonen 4, 6 und 8 aus der weiteren Planung heraus.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitergehende Überprüfung der verbleibenden Zonen in Hinblick auf den vorsorgenden Lärmschutz durchzuführen und dabei die Einstufung der nächstgelegenen Gebiete als reines oder allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet zu berücksichtigen.
- Der Rat beschließt die bisherigen Ergebnisse der Artenschutzprüfung zu berücksichtigen und die Planung ohne die Zonen 3, 6, 7.1 und 11.2 weiter zu führen. Für die Zonen 2, 5, 10,11.1 und 12 sind Raumnutzungsanalysen für den Rotmilan und Schwarzstorch durchzuführen. Die Ergebnisse sind bei der Abgrenzung der Zonen zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die in ihren geänderten Abgrenzungen verbleibenden Flächen 2, 5, 7.2, 10, 11.1 und 12 (siehe Anlage 4) eine Vorlage zum Offenlagebeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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