04.05.2016 - 6 Sachstandsbericht zu den Kunstwerken im öffentl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mi., 04.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Birgit Schulte
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr.Schulte berichtet über diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden Vorlage. Insbesondere möchte sie darauf hinweisen, dass bei der Erstellung der Vorlage die Gebäudewirtschaft und der Vorstandsbereich 5 mit den Bereichen Bauverwaltung, Bauordnung und Denkmalpflege beteiligt waren. Somit sei man dem Wunsch nach einer Gesamtverwaltungsvorlage nachgekommen. Dies sei insofern wichtig und spiegelt sich auch in der Vorlage wieder, da es verschiedene Kategorien gebe in denen Kunst im öffentlichen Raum sich firmiere. Es sei ja nicht so, dass die Kunstwerke im öffentlichen Raum noch nicht erfasst worden seien. Wie es den Mitgliedern im Kulturausschuss wahrscheinlich bekannt sei, existiere ein Buch, erschienen im Ardenkuverlag, welches auf über 300 Seiten mehrere 100 Kunstwerke in Hagen aufliste. Dieses Buch basiere auf eine Erfassung, die in den 90ziger Jahren vom damaligen Museum an einen freien Mitarbeiter in Auftrag gegeben wurde. Aktuell seien lediglich 20 Kunstwerke in der Datenbank des FB Kultur / Osthaus Museum erfasst und inventarisiert. Davon seien 2 aktuell nicht zu sehen oder zerstört. Seitens des FB Kultur werde seit den 70iger Jahren keine Neuinventarisierung mehr vorgenommen, da seit diesem Zeitpunkt die Zuständigkeiten für die Kunstwerke nicht mehr richtig geklärt seien. Dies hänge mit der eigentliche Genese der Kunstwerke zusammen. Hierzu erklärt Frau Dr. Schulte weiter, dass es zwischen den 50iger und 70iger Jahren ein „Kunst am Bau“-Statut gegeben habe. Bei jedem damaligen Neubau wurde ein prozentualer Anteil der Fiktionskosten, der Kunst gewidmet. So konnte Kunst, am oder auch im Gebäude, angeschafft werden. Dieses Statut ebbte in den späten 70iger Jahren ab und kam dann gänzlich zum erliegen. Damals sei es in Hagen so gewesen, dass das Bauamt Listen über die bestehenden Kunstwerke geführt habe. Diese Listen müssten auch heute noch, im Rahmen der Bauverwaltung, existieren. Aus diesem Grund liege über die Kunstwerke am Bau, beim Museum nichts vor. Der VB 5, respektive GWH, habe, im Rahmen der Vorlage, insofern Stellung genommen, und intern differenziert, dass sie zwar Kunstwerke betreue aber nicht im öffentlichen Raum bewirtschafte. Ein anderer Fall betreffe die Denkmäler, denn nicht jedes Kunstwerk im öffentlichen Raum sei gleichbedeutend ein Denkmal. Denkmalgeschützte Skulpturen und Objekte werden entsprechend von der Unteren Denkmalbehörde in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen, dort geführt und nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetztes (DSchG) behandelt.
Abschließend könne man sagen, dass mindestens 90 % der Werke keine richtige Betreuung erfahren, da die Zuständigkeit von ihnen nicht geklärt sei.
Letztendlich möchte Frau Dr. Schulte darauf hinweisen, dass für die Unterhaltung der Kunstwerke im öffentlichen Raum, die im FB Kultur inventarisiert seien, mit Beginn des Inkrafttretens der 10%igen Kürzungen im Kulturbereich keine Mittel mehr zur Verfügung stehen werden. Einen Versicherungsschutz für die Kunstwerke im öffentlichen Raum bestehe nicht. So müsse im Schadensfall auf Mittel der jeweiligen Bezirksvertretungen oder auf Sponsorenmittel zurückgegriffen werden.
Herr Fritzsche möchte gerne wissen, ob es nicht möglich sei, auf Grundlage der einzelnen geführten Listen der verschiedenen Bereiche eine einzige zusammengeführte Gesamtinventarliste zu erstellen. Des Weiteren interessiere ihn der aktuelle Stand des Instandsetzungsvorhabens der Skulptur des „Eselreiter“.
Frau Dr. Schulte antwortet auf die Fragen von Herrn Fritzsche, dass aktuell der BV Mitte keine Mittel mehr für die Instandsetzung zur Verfügung stehen. Ohnedies müsse für diese Skulptur ein neuer Standort in einem geschützten Raum gefunden werden, damit diese, doch sehr hochkarätigen Plastik, keine weitere Wertminderung erfahre, die sich dann natürlich auch auf die Bilanz der Stadt negativ auswirken würde.
Eine schlichte Aufführung sämtlicher Kunstwerke liege in Form des angesprochenen Buches vor. Dies stelle aber keine Inventarisierungsliste mit der verwaltungsmäßigen Zuständigkeit aller Kunstwerke dar. Das Problem läge gerade in den verschiedenen Erfassungen der Kunstwerke. Das Bauamt führe keine Liste, die mit der inventarisierten Erfassung des FB Kultur vergleichbar wäre. Die Erstellung der Liste des Bauamtes fand auch weit vor dem EDV-Zeitalter statt, so dass dort nur ausgedruckte oder kopierte Listen existieren. Hier müsse zunächst eine komplette Überarbeitung der Liste, nach den entsprechenden Kategorien und mit den heutigen EDV-Standards erfolgen.
Herr Fritzsche möchte noch gerne wissen, ob die Werke / Objekte die beim Bauamt geführt würden auch vermögenstechnisch bewertet worden seien. Oder ob sich eine Inventarisierung nicht sogar positiv auf den Vermögenshaushalt der Stadt Hagen auswirken würde.
Frau Dr. Schulte weiß, dass in der Kunstbilanz, Denkmäler und Kunstwerke im öffentlichen Raum eingeflossen seien, sofern die Vermögenswerte, die selbstverständlich nicht aktuell sein konnten, vorlagen.
Herr Asbeck möchte feststellen, dass vom Ausschuss zur Kenntnis genommen wurde, dass für die Sicherung und Pflege der Kunstwerke im öffentlichen Raum kein Vermögen mehr da sei. Auf der einen Seite sei er dankbar, dass nun eine Liste vorliege, auf der anderen Seite müsse natürlich darauf geachtet werden, dass sich der Verwaltungsaufwand, im Zusammenhang mit einer etwaigen kompletten Auflistung der Objekte, in Grenzen halte. In seinen Augen solle man von der Erstellung einer kompletten Inventarisierungsliste, eben aufgrund des immensen Verwaltungsaufwandes, Abstand nehmen und sich an den Kunstgegenständen erfreuen, die im Stadtbild zu sehen seien.
Herr Dr. Geiersbach möchte direkt an die Worte von Herrn Asbeck anknüpfen. Er fände es doch schön, wenn man sich auch in Zukunft noch an diesen Kunstwerken erfreuen könne. Im Grunde genommen ginge es doch genau darum, also die Kunstwerke zu pflegen und Instand zu setzen. Für ihn stelle sich die Frage, ob nicht die Möglichkeit bestehe, in diesem Zusammenhang ein Aufgabenfeld zu kreieren, welches von einer ehrenamtlichen Person übernommen werden könne.
Herr Dr. Fehske fragt, ob es tatsächlich so sei, dass für evtl. auftretende Schadensfälle keinerlei Mittel und Möglichkeiten mehr zur Verfügung stehen.
Herr Söhnchen möchte wissen, wie man mit evtl. entstehenden Kosten von Neuschenkungen umgehe. Denn Schenkungen könnten ja grundsätzlich weiterhin angenommen werden. Wer kümmere sich letztendlich um die Schenkungen, die nach den 70iger Jahren angenommen wurden. Dies müsse ja nicht grundsätzlich im Aufgabenbereich des FB Kultur liegen, sei aber weiterhin ein gesamtstädtisches Problem, welches es zu lösen gilt.
Herr Eckhoff erklärt, als einer der Mitautoren des vorliegenden Buches, dass man sich damals natürlich zum Ziel gesetzt habe, die Kunst im öffentlichen Raum umfassend darzustellen. Also nicht nur die städtischen Objekte, sondern auch die privaten und auch einige Objekte, die dem Land gehören. Insofern sei dieses Buch also viel umfassender als das, was bei der Stadt gelistet und inventarisiert wurde. Die Arbeit an diesem Buch sei also nicht nur eine enorme Fleißarbeit gewesen, sondern gestaltete sich letztendlich auch als eine extrem schwierige Arbeit, da bei der Stadt so viele verschiedene Zuständigkeiten vorliegen. Zu dem aufgeworfenen Thema von Herrn Dr. Geiersbach möchte Herr Eckhoff anmerken, dass er, als ehrenamtlich tätigen Stadtheimatpfleger, nicht nur der Sprecher der historischen Vereine gegenüber der Stadt und der Politik sei, sondern letztlich zu seinem Aufgabenspektrum, rein theoretisch, es zumindest auch gehöre, sich um Denkmäler u.ä. zu kümmern. Ob die Möglichkeit bestehe, dieses Aufgabengebiet auch finanziell zu unterfüttern bliebe zu prüfen. Derzeit gestalte sich sein Aufgabenfeld aber dadurch, dass er noch Geld mitbringen müsse, dadurch seien seine Möglichkeiten natürlich sehr begrenzt.
Herr Dr. Belgin regt an, dass die Lösung des Problems, im Grunde genommen, ganz einfach sei. In der Nachbarstadt Dortmund, sei eine Kollegin genau für dieses Aufgabengebiet vom Ostwall-Museum beauftragt worden. Diese Kollegin kümmere sich hauptamtlich um Skulpturen und Kunst im öffentlichen Raum und dies mit einem Jahresetat von ca. 60.000 Euro. Hierfür benötige man eine, von der Stadt finanzierte Stelle, und einen entsprechenden Etat. Nach seiner Meinung, sei diese Aufgabe nicht durch ein Ehrenamt ausfüllbar, dafür habe man viel zu viele Skulpturen und Kunst im öffentlichen Raum. Der Kulturbereich selbst kann diese Aufgabe auch nicht leisten, da personell soweit runterkonsolidiert wurde, dass niemand mehr da sei, der sich ernsthaft und intensiv damit beschäftigen könne. Als ein weiteres Problem möchte Herr Dr. Belgin zu bedenken geben, dass derzeit bei der Stadt Hagen keinerlei Konzept für das Sammeln im öffentlichen Raum vorliege. Schenkungen werden derzeit einfach übernommen, ohne dass der FB Kultur / Osthaus-Museum gefragt werde. Es erfolge lediglich eine Benachrichtigung an die Kulturverwaltung, dass eine Schenkung zu inventarisieren sei, ohne dass die Kulturverwaltung bei der Findung oder am Auswahlverfahren beteiligt gewesen war. Dies laufe in anderen Städten professioneller. Vielleicht könne man die heute aufgekommene Diskussion aufgreifen, und dadurch versuchen in die Zukunft zu denken um dieses konzeptionelle Problem zu lösen.
Herr Söhnchen merkt an, das dies dann ja auch letztendlich der Auftrag sein werde, der aus dieser Diskussion hervorgehen werde.
Frau Kaufmann würde diesen Auftrag für die Verwaltung gerne mitnehmen, ob dieser mit den derzeitigen Ressourcen zu stemmen sei, bleibe noch zu prüfen. Sie weiß von diversen Konzepten u.a. auch Patenschaftskonzepte, bei denen man sich traue, auch kommerzielle Unternehmen mit Patenschaften zu betrauen. In ihren Augen sei die Erstellung eines Konzeptes, für die zukünftige Annahme von Schenkungen, der einzige richtige Weg. Aktuell bestehe leider keinerlei Grundlage, dass die Kulturverwaltung bei der Auswahl derartiger Schenkungen mit einbezogen werde. Die Entwicklung eines derartigen Konzeptes sei somit, für die Zukunft gesehen, der erste Schritt, sofern eine Beauftragung der Verwaltung hierfür, seitens des Kulturausschusses erfolge.
Für Herr Arndt geht es nicht nur um eine entsprechende Auflistung bzw. Inventarisierung der Kunstwerke, sondern auch um deren Schutz vor z.B. Vandalismus. Hier stehen, seiner Meinung nach, genügend umbaute öffentliche Räume zur Verfügung, um die schönsten Werke dorthin zu verlagern.
Herr Söhnchen stellt fest, dass keine weiteren Wortbeiträge vorliegen. Er formuliert den geänderten Beschlussvorschlag.
Bei der sich anschließenden Diskussion über die passende Formulierung einigen sich die Mitglieder des Ausschuss, der Vorsitzende und die Beigeordnete darüber, dass der Beschlussvorschlag zunächst „offen“ formuliert werde, es aber wünschenswert sei, dass seitens der Verwaltung ein Gesamtkonzept zur Erfassung, Unterbringung und Pflege von Kunst im öffentlichen Raum erarbeitet werde.
