28.04.2016 - 2.1 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Gerbersmann erläutert den vorliegenden Bericht und ergänzt, dass im Bereich Gewerbesteuern die 80 Mio. – Marke überschritten sei; man sei auf einem guten Weg, die Jahresprognose von 86,7 Mio. Euro zu erreichen.

Der aktuelle Schuldenstand zum Monatsende betrage 1,138 Mrd. Euro und sei somit 11 Mio. Euro höher als am 07.04.2016, was an gezahlten Gehältern und Abschlagszahlungen liege.

 

Herr König möchte wissen, warum es keine Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gegeben habe. Hinsichtlich der um über 200.000 Euro gestiegenen Zuführungen zu Rückstellungen für Urlaub und Überstunden erinnere er daran, dringend ein gemeinsames Konzept zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat zur Verringerung der Rückstellungen zu entwickeln.

 

Herr Gerbersmann teilt hinsichtlich der Pensionsrückstellungen mit, dass es 2014 aufgrund der vollständigen Berücksichtigung der Besoldungserhöhungen extreme Zuschreibungen gegeben habe; diesen Belastungseffekt habe es 2015 nicht gegeben. Pensionsrückstellungen würden nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten per Software errechnet.

 

Herr Keßen erläutert hinsichtlich der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden, dass ihm die Entwicklung auch nicht gefalle, aber nur wenige Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Zur Übertragung von Urlaub würde es gesetzliche Regelungen geben. Hinsichtlich Kappungsgrenzen etc. sei man im Gespräch mit dem Personalrat. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leitungsebenen 2 und 3 besprochen werden soll, welche Lösungsmöglichkeiten es in den einzelnen Fachbereichen geben könnte.

 

Herr Hentschel möchte wissen, ob die angefallenen Überstunden bei den Rückstellungen berücksichtigt worden seien.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bestätigt dies.

 

Herr König bittet um Erläuterungen zur Erhöhung der Abschreibungen um 2,7 Mio. Euro.

Er bezieht sich dann auf den Bereich Flüchtlingskosten. Dazu weise der Bericht nach, dass es eine Entlastung um 1,8 Mio. Euro gegeben habe, da die Zuschüsse höher gewesen seien als die Ausgaben. Er gehe davon aus, dass dies daran liege, dass die konkreten Kosten im Flüchtlingsbereich noch nicht erfasst werden konnten. Er halte diese Erfassung für wichtig, um gegenüber dem Land die tatsächlichen Aufwendungen nachweisen zu können.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass der Fachbereich 55 die aktuellen Flüchtlingskosten sehr detailliert berechnet habe. Gegenüber der Aufsichtsbehörde könne daher begründet werden, dass man nach aktuellem Stand mit 10.000 Euro je Flüchtling einigermaßen auskomme. Die Kosten im Falle von Anerkennungen könnten jedoch noch nicht kalkuliert werden. Bezüglich der Aufwendungen und Erstattungen für das Jahr 2015 müsse berücksichtigt werden, dass darin auch Erstattungen enthalten seien, die sich noch auf 2014 bezögen; dadurch würden sich die scheinbaren Mehreinnahmen erklären.

Gründe für die Erhöhung der Abschreibungen seien unter anderem abgeschlossene Baumaßnahmen wie z. B. der 1. Teil der Bahnhofshinterfahrung.

Weitere größere Beispiele könnten dem Protokoll als Liste beigefügt werden.

 

Herr Dr. Ramrath lobt die übersichtliche, tabellarische Struktur des Berichtes.

Bezüglich des mit ca. 1 % Zuwachs dargestellten Einkommenssteuer-Anteiles möchte er wissen, ob dieser den damaligen Orientierungsdaten entspreche oder darunter liege.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass man für 2015 von 68,652 Mio. Euro ausgegangen sei; eingegangen seien jedoch nur 68,405 Mio. Euro. Daraus könne geschlossen werden, dass die tatsächliche Entwicklung unter den Orientierungsdaten geblieben sei.

 

Herr Röspel möchte wissen, wie die Erwartungen für 2016 hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen seien.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass die Schlüsselzuweisungen aus einer komplizierten Formel berechnet würden, bei der unter anderem Faktoren wie die Einwohnerzahl, die Schülerzahl oder ein Sozialleistungsansatz eine Rolle spielen würden. Welcher Anteil der Gesamtverteilmasse  letztendlich an die Stadt Hagen ausgezahlt würde, ließe sich durch die Stadt nicht berechnen, da dies auch von der Entwicklung und Steuerkraft anderer Gemeinden abhänge. 

Die Steuerverluste aus 2014 würden 2016 noch etwas nachwirken, sodass die Stadt Hagen 2016 etwa 2 Mio. Euro mehr Zuweisungen als 2015 bekommen werde, aber auch etwa 2 Mio. Euro weniger als ursprünglich angenommen.

 

Herr Rudel bittet bezüglich der Einbringung des Haushaltes um Informationen zum zeitlichen Ablauf hinsichtlich der Abstimmung mit der Bezirksregierung. Er möchte eine Gefährdung von KP III-Maßnahmen ausschließen.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass ihm vor 1-2 Wochen bekannt geworden sei, dass die Genehmigungspraxis  für KP III-Maßnahmen jetzt etwas anders sein würde als es in einer Dienstbesprechung bei der Bezirksregierung zugesagt worden sei. In der Dienstbesprechung hätte es geheißen, dass auch Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung keinerlei Einschränkungen haben würden. Die tatsächliche Praxis sähe jetzt offenbar so aus, dass die BR darauf achte, ob Maßnahmen unmittelbar nach ihrer Umsetzung zu einer Ersparnis führen würden. Diese Maßnahmen würden problemlos genehmigt, die anderen zurückgestellt.

Er werde dies im Rahmen des Abstimmungsgespräches mit der BR in der kommenden Woche ansprechen.  Er würde auch deutlich machen, dass die Stadt Hagen die Eigenanteile sämtlicher KP III-Maßnahmen durch die Verwendung von Zweckpauschalen sicherstellen könne.

Das Land habe einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Verwendungsfrist der KP III-Mittel von 3 auf 5 Jahre verlängert würde, sodass nicht zu befürchten sei, dass der Stadt diese Mittel verlorengehen würden, selbst wenn die Genehmigung des Haushaltes noch etwas dauern würde.

 

Herr Rudel bittet, den geplanten Zeitstrahl zur Genehmigung des Haushaltes dem Protokoll beizufügen.

 

Herr Gerbersmann gibt an, dass ein Zeitstrahl über die geplanten Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung nachgereicht werden könne. Wie lange sich die Angelegenheit aufgrund der Rückversicherung beim IM dann hinziehen werde, könne er jedoch nicht prognostizieren. Er rechne jedoch nicht damit, dass schon vor der Sommerpause eine Genehmigung vorliegen würde.

Er könne gerne eine Einschätzung des zeitlichen Ablaufes abgeben, weise aber darauf hin, dass es schon Genehmigungen innerhalb von drei Monaten gegeben habe, aber auch welche, die länger als sechs Monate dauerten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass ein entsprechender Zeitstrahl dem Protokoll beigefügt werde.

 

Herr Strüwer bezieht sich auf die auf Seite 14 genannten Transferaufwendungen. Die Personal- und Sachaufwendungen von 2014 für das Theater ließen sich darin nicht mehr ablesen; diese würde er gerne wissen.

 

Herr Gerbersmann sagt zu, die Angaben schriftlich zu liefern.

Auffällig sei, dass gegenüber der Fortschreibung im Ergebnis Mehrkosten von etwa 1,1 Mio. Euro vorliegen würden. Dies sei im Wesentlichen auf Tariferhöhungen samt Nachzahlungen im Bereich des Orchesters zurückzuführen.

Anschließend erläutert er die Transferaufwendungen bei den sozialen Leistungen und im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, deren Aufteilung auf Seite 35 näher erläutert sei. „Hauptsorgenkinder“ seien u. a. die Kosten der Unterkunft und die LWL-Umlage, die nahezu jedes Jahr ansteige. Auch bei den Hilfen für Kinder und Jugendliche gebe es eine stets steigende Tendenz.

 

Herr Strüwer hat den Eindruck, dass die Subventionierungen des Bundes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den aufgeführten Zahlen noch nicht enthalten seien.

 

Frau Kaufmann erklärt dazu, dass der deutliche Anstieg dieses Personenkreises erst im November 2015 gewesen sei und die Erstattungen für die inzwischen über 140 unbegleiteten Minderjährigen erst für 2016 zu Buche schlagen würden.

 

Herr Röspel fragt hinsichtlich der stark belastenden Aufwendungen für den „Fonds Deutsche Einheit“ nach, ob sich am Vortag in Mainz bei der „Kommunalkonferenz des Aktionsbündnisses für die Würde unserer Stadt“ diesbezüglich Neuigkeiten ergeben haben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet dazu, dass es keine Anzeichen für Änderungen gegeben habe. Man werde dieses Thema im Bündnis aber immer wieder auf die Agenda nehmen und weiterhin eine Unterstützung nach Bedürftigkeit und nicht nach Himmelsrichtung fordern.

 

Herr Dr. Geiersbach bittet um Erläuterung, wie auf der einen Seite Schulden abgebaut werden konnten, wenn auf der anderen Seite beim Innenministerium eine Verlängerung des Zuschusses erbeten werden soll.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass dies am Unterschied zwischen der Liquidität und dem Ergebnis läge. Das Ergebnis enthalte liquiditätswirksame Buchungen und nicht liquiditätswirksame Buchungen wie beispielsweise Abschreibungen und Rückstellungen. Diese nicht liquiditätswirksamen Buchungen würden Im Ergebnis negativ zu Buche schlagen, seien aber nicht unmittelbar zahlungswirksam.

 

Herr König schildert, dass hinsichtlich der gewählten Abschreibungszeiträume auch Zeiträume vor Inkrafttreten des NKF erfasst würden und Maßnahmen so doppelt finanziert würden. Die Finanzierung sei erst über den kameralistischen Haushalt erfolgt. Nach Einführung des NKF seien die Güter bewertet und Abschreibungen begonnen worden. Die Zuschüsse aus den Vorjahren würden dagegengerechnet. Unter dem Strich würde zweimal finanziert, was dazu führe, das man im Haushalt gegen virtuelles Geld anspare.

 

Herr Hentschel hält es nicht für sinnvoll, dass die Kommunen im NKF gegen virtuelles Geld ansparen müssten.

 

Herr Gerbersmann kann Herrn Königs Ansicht nicht folgen, da Förderungen gegengerechnet würden; dies sei für die Stadt nicht nachteilig. Eine Förderung finanziere Teile der Abschreibung.

Einerseits würde ein hohes Vermögen zu hohen Abschreibungen führen. Andererseits dürfe eine Kommune nicht überschuldet sein. Wenn man ein noch niedrigeres Vermögen hätte, würde dies zum Anstieg der Überschuldung führen. Ab dem Jahr 2021, wenn der Stärkungspakt auslaufe, müsse laut Vorgabe der Gemeindeordnung die gesamte Überschuldung innerhalb von 10 Jahren abgebaut werden. Man rechne für 2021 mit einer Überschuldung von deutlich über 100 Mio. Euro.

 

 

[Anmerkungen der Verwaltung:

  ………………………………………….]

a) Anstieg der Abschreibungen in 2015

 

Größere Aktivierungen im Haushaltsjahr 2015 entfallen neben Teilen des 1. Bauabschnitts der Bahnhofshinterfahrung auf Aktivierungen im Bereich des Neu- und Anbaus von Kindertageseinrichtungen (z.B. Kita Heigarenweg, Kita Am Bügel, Kita Rappelkiste) sowie Aktivierungen für die Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses an der Haßleyer Straße und die Kanu-Slalom-Strecke.

 

Die Plan-Ist-Abweichung der bilanziellen Abschreibung um ca. 2,7 Mio. € für das Haushaltsjahr 2015 ist hauptsächlich auf die Abschreibungen auf Forderungen (ca. 1,33 Mio. €) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen (ca. 1,11 Mio. €) zurückzuführen.

 

Bei den Abschreibungen auf Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Gebühren-, Steuer- sowie privatrechtliche Forderungen. Der Gesamtforderungsbestand betrug zum Stichtag 31.12.2015 rund 41,78 Mio. €. Sofern durch die Stadt Hagen Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden bzw. Niederschlagungen erfolgen, erhöhen sich die Abschreibungen auf Forderungen entsprechend. Im Haushaltsjahr 2015 wurden Forderungen in Höhe von 1.328.521,02 € niedergeschlagen. Der enorme Anstieg der Höhe der Niederschlagungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 (91.666,00 €) resultiert überwiegend daraus, dass aufgrund organisatorischer und personalwirtschaftlicher Maßnahmen zunehmend Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Niederschlagungen durchgeführt werden konnten. Die Vollstreckung der offenen Forderungen bzw. deren Niederschlagungen sind grundsätzlich nicht planbar. Das hat zur Folge, dass auch die Abschreibung auf Forderungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht seriös geplant oder errechnet werden können.

 

Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen. In 2015 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.111.374,07 € gebucht. Der im Vergleich zum Vorjahr um circa 1,15 Mio. € niedrigere Wert der außerplanmäßigen Abschreibungen resultiert überwiegend aus der im Haushaltsjahr 2014 vorgenommenen Wertveränderung des Grundstücks an der "Pappelstraße 1", die aufgrund der Neubewertung der Immobilie im Zusammengang mit der Gründung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA AöR) entstanden ist. Die für das Haushaltsjahr 2015 gebuchten außerplanmäßigen Abschreibungen beziehen sich einerseits auf Straßenbaumaßnahmen im Rahmen der Maßnahme "Bahnhofshinterfahrung" (656.171,07 €), andererseits aber auch auf die Abwertung des Grund und Bodens des ehemaligen Tierheimgebäudes an der Natorpstraße für welchen ein entsprechendes Bewertungsgutachten vorliegt (243.127,00 €). Weitere außerplanmäßige Abschreibungen entfallen auf die Baumaßnahme "Neubau Bezirkssportanlage Emst" (38.938,00 €) sowie auf Vermögensgegenstände der Feuerwehr, die aufgrund eines Defektes nicht mehr genutzt werden können (Ölspurbeseitigungsfahrzeug 173.019,00 € und Werkzeugwagen 119,00 €). Außerplanmäßige Abschreibungen sind grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Umständen planbar, da diese überwiegend aus unvorhersehbaren Gründen entstehen. Dies hat zur Folge, dass die außerplanmäßigen Abschreibungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht seriös geplant oder errechnet werden können.

 

 

b) Flüchtlingskosten ohne Landesunterkünfte
 

Die Flüchtlingskosten belasten den Haushalt 2015 mit ca. 0,8 Mio. €. Die Aufwendungen in Höhe von 9,4 Mio. € übersteigen die Erträge in Höhe von 8,6 Mio. €. Im Vergleich zur Fortschreibung 2015 kommt es jedoch zu einer Abweichung in Höhe von 1,8 Mio. € (Entlastung gegenüber dem Plan).

Flüchtlingskosten ohne Landesunterkünfte

Fortschreibung 2015

(in €)

 

vor. Ergebnis 2015

(in €)

Abweichung

2015

(in €)

Erträge

-1.111.800

-8.608.131

7.496.331

Aufwendungen

3.758.809

9.442.092

-5.683.283

Ergebnis

2.647.009

833.961

1.813.048

 

 

 

 

 

 

c) Geplanter Zeitstrahl zur Genehmigung des Haushaltes

 

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich ein Zeitlauf für die mögliche Genehmigung oder Ablehnung unseres HSP nicht vorhersagen.

Die Verwaltung hat nach Aufbereitung der umfangreichen Unterlagen den Antrag auf Genehmigung digital am 04.05.2016 an die Bezirksregierung Arnsberg übermittelt. Die Verwaltung  rechnet damit, dass nun in den nächsten vier Wochen von dort eine Einladung zur üblichen Besprechung der eingereichten Unterlagen erfolgt. Die Verwaltung wird aber auch in der nächsten Woche ansonsten ggf. wegen eines Termines von sich aus nachfragen.

Danach rechnet die Verwaltung mit einer grundsätzlichen Entscheidung, ob die Verschiebung des Ausgleichszeitpunktes genehmigt wird, bis zur Sommerpause. Sollte die Genehmigung verweigert werden, so ist nach § 8(1) Stärkungspaktgesetz von der Aufsichtsbehörde eine "angemessene" Nachfrist zu setzen. Diese wird nach Einschätzung der Verwaltung wegen der Sommerferien sicher bis nach den Ferien also in diesem Fall etwa 8 Wochen dauern. Kommt die Stadt Hagen innerhalb der gesetzten Frist den Vorgaben der Bezirksregierung zur Nachbesserung des HSP auf Basis eines neuerlichen Ratsbeschlusses nicht nach, hat die Bezirksregierung nach § 8(1) Stärkungspaktgesetz einen Beauftragten zu bestellen.

 

d) Ergebnisentwicklung Theater

 

Das Ergebnis des Theaters in 2014 setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ergebnis 2014

(in €)

Personalkosten (inkl. Honorare)

13.912.065

Aufwendungen inkl. Abschreibungen

3.931.898

= Summe Aufwendungen

17.843.963

+Umlagen aus interner Leistungsverrechnung

231.982

./: Erträge

-4.051.290

= Ergebnis

14.024.655

 

Das vorläufige Ergebnis 2015 schließt mit 15.738.583 Euro ab (davon sind 108.839 Euro Umlagen aus internen Leistungsbeziehungen). Der Zuschuss in 2015 beträgt 15.155.662 Euro.]

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage